Merkblatt für die praktische Prüfung im Ausbildungsberuf Florist/-in (VO 1997) Seite drucken

Allgemeine Hinweise

  • Die Zuweisung des Arbeitsplatzes erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
  • Werkstoffe und notwendige Materialien können am Vortag zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr angeliefert werden.
  • Die Anlieferungszeiten sind zwingend einzuhalten, um einen reibungslosen Prüfungsablauf sicherzustellen.
  • Für An- und Abtransport der Werkstoffe und Materialien sind Ausbildungsbetrieb und Prüfling selbst verantwortlich.
  • Jeder Prüfling bringt die zur Frischhaltung der Werkstoffe erforderlichen Hilfsmittel selbst mit, z. B.:
    • Vasen
    • Schalen
    • Eimer
    • Blumenspritzen
    • sonstige Wasserbehältnisse
  • Ebenfalls selbst mitzubringen sind:
    • Dekorationstücher
    • Aufbaugestelle
    • weiteres benötigtes Präsentationsequipment
  • Es dürfen ausschließlich natürliche Blumen und Pflanzenteile verwendet werden.
    • Plastikblumen und Seidenblumen sind nicht zulässig.
  • Vorbereitete Arbeiten für Arbeitsproben und die komplexe Prüfungsaufgabe sind zulässig, sofern der verbleibende Arbeitsaufwand den gestalterischen und zeitlichen Anforderungen entspricht.

Prüfungsablauf

1. Pflanzung: 08:00 Uhr – 08:30 Uhr (30 Minuten)

  • Die Gestaltungsart kann frei gewählt werden und muss eindeutig erkennbar sein.
  • Die Arbeit muss den gestalterischen und handwerklichen Anforderungen entsprechen.

2. Strauß: 08:45 Uhr – 09:15 Uhr (30 Minuten)

  • Der Strauß muss aus mindestens drei verschiedenen Blumenarten bestehen.
  • Zusätzlich können verwendet werden:
    • Gräser
    • Laub
    • Früchte
    • Zweige
    • floristische Accessoires
    • Gerüste


3. Gesteckte Gefäßfüllung: 09:30 Uhr – 10:10 Uhr (40 Minuten)

  • Gefäß und Werkstoffe sind nach eigener Wahl einzusetzen


Mindestmaße

  • Rundes Gefäß: Durchmesser mindestens 30 cm
  • Rechteckiges Gefäß: Diagonalmaß mindestens 30 cm
  • Quadratisches Gefäß: Diagonalmaß mindestens 30 cm
  • Trendgerechte Gefäße: Diagonalmaß mindestens 30 cm
  • Gefäßkombinationen mit DIN A2 Flächenmaß
  • alternative Steckbasen dürfen als technische Hilfsmittel mitgebracht werden

 

4. Komplexe Prüfungsaufgabe: 10:30 Uhr – 12:00 Uhr (90 Minuten)

  • Grundlagen hierfür sind die angefertigte Skizze und die Liste der Kalkulation sowie die pflanzlichen Werkstoffe.

Nach der Prüfung

Aufräumen

  • Ab ca. 12:30 Uhr sind die Arbeitsplätze aufzuräumen.
  • Jeder Prüfling ist verpflichtet:
    • seinen Arbeitsplatz zu reinigen
    • Abfälle zu entsorgen
    • verwendete Tische und Stühle an ihren ursprünglichen Platz zurückzustellen
    • selbst mitgebrachtes Equipment vollständig zu entfernen

Bewertung

  • Bewertung der Prüfungsarbeiten: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Bekanntgabe der Ergebnisse

  • Ca. 16:30 Uhr

Abbau

  • Erst nach Freigabe durch den Prüfungsausschuss

Wichtige Hinweise

  • Verstöße gegen die Richtlinien oder Vorgaben der Prüfungsarbeiten gelten als Verstoß gegen § 22 der Prüfungsordnung.
  • Mögliche Folgen:
    • Verwarnung
    • Ausschluss von der Prüfung
    • Erklärung der Prüfung als nicht bestanden
  • Über die Konsequenzen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhörung des Prüflings.

Haftung

  • Für Schäden am Prüfungsort, beispielsweise durch undichte Wasserbehälter, haften Ausbildungsbetrieb und Prüfling.

Bewertungskriterium

  • Die Sauberkeit am Arbeitsplatz ist Bestandteil der Bewertung und wird entsprechend berücksichtigt.

Zur praktischen Prüfung mitzubringen

Persönliche Ausstattung

  • Berufsbekleidung
  • Festes Schuhwerk
  • Personalausweis
  • Einladung zur Prüfung
  • Kugelschreiber

Arbeitsmittel

  • Vollständiges berufliches Handwerkzeug
  • Sauberer und ordentlicher Zustand aller Werkzeuge
  • Kehrblech
  • Besen
  • Scheuertuch
  • Verlängerungsschnur (bei Bedarf)

Präsentationsfläche

  • Jedem Prüfling steht eine Präsentationsfläche von ca. 2,5 m² zur Verfügung.
  • Diese Fläche ist ansprechend und würdig zu gestalten.

Aktualisierungsstand: 14.10.2026

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Andrea Stock gerne weiter.

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F: +49 341 1267-1426
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Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus