Merkblatt für die praktische Prüfung im Ausbildungsberuf Florist/-in (VO 1997) Seite drucken
Allgemeine Hinweise
- Die Zuweisung des Arbeitsplatzes erfolgt durch den Prüfungsausschuss.
- Werkstoffe und notwendige Materialien können am Vortag zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr angeliefert werden.
- Die Anlieferungszeiten sind zwingend einzuhalten, um einen reibungslosen Prüfungsablauf sicherzustellen.
- Für An- und Abtransport der Werkstoffe und Materialien sind Ausbildungsbetrieb und Prüfling selbst verantwortlich.
- Jeder Prüfling bringt die zur Frischhaltung der Werkstoffe erforderlichen Hilfsmittel selbst mit, z. B.:
- Vasen
- Schalen
- Eimer
- Blumenspritzen
- sonstige Wasserbehältnisse
- Ebenfalls selbst mitzubringen sind:
- Dekorationstücher
- Aufbaugestelle
- weiteres benötigtes Präsentationsequipment
- Es dürfen ausschließlich natürliche Blumen und Pflanzenteile verwendet werden.
- Plastikblumen und Seidenblumen sind nicht zulässig.
- Vorbereitete Arbeiten für Arbeitsproben und die komplexe Prüfungsaufgabe sind zulässig, sofern der verbleibende Arbeitsaufwand den gestalterischen und zeitlichen Anforderungen entspricht.
Prüfungsablauf
1. Pflanzung: 08:00 Uhr – 08:30 Uhr (30 Minuten)
- Die Gestaltungsart kann frei gewählt werden und muss eindeutig erkennbar sein.
- Die Arbeit muss den gestalterischen und handwerklichen Anforderungen entsprechen.
2. Strauß: 08:45 Uhr – 09:15 Uhr (30 Minuten)
- Der Strauß muss aus mindestens drei verschiedenen Blumenarten bestehen.
- Zusätzlich können verwendet werden:
- Gräser
- Laub
- Früchte
- Zweige
- floristische Accessoires
- Gerüste
3. Gesteckte Gefäßfüllung: 09:30 Uhr – 10:10 Uhr (40 Minuten)
- Gefäß und Werkstoffe sind nach eigener Wahl einzusetzen
Mindestmaße
- Rundes Gefäß: Durchmesser mindestens 30 cm
- Rechteckiges Gefäß: Diagonalmaß mindestens 30 cm
- Quadratisches Gefäß: Diagonalmaß mindestens 30 cm
- Trendgerechte Gefäße: Diagonalmaß mindestens 30 cm
- Gefäßkombinationen mit DIN A2 Flächenmaß
- alternative Steckbasen dürfen als technische Hilfsmittel mitgebracht werden
4. Komplexe Prüfungsaufgabe: 10:30 Uhr – 12:00 Uhr (90 Minuten)
- Grundlagen hierfür sind die angefertigte Skizze und die Liste der Kalkulation sowie die pflanzlichen Werkstoffe.
Nach der Prüfung
Aufräumen
- Ab ca. 12:30 Uhr sind die Arbeitsplätze aufzuräumen.
- Jeder Prüfling ist verpflichtet:
- seinen Arbeitsplatz zu reinigen
- Abfälle zu entsorgen
- verwendete Tische und Stühle an ihren ursprünglichen Platz zurückzustellen
- selbst mitgebrachtes Equipment vollständig zu entfernen
Bewertung
- Bewertung der Prüfungsarbeiten: 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Bekanntgabe der Ergebnisse
- Ca. 16:30 Uhr
Abbau
- Erst nach Freigabe durch den Prüfungsausschuss
Wichtige Hinweise
- Verstöße gegen die Richtlinien oder Vorgaben der Prüfungsarbeiten gelten als Verstoß gegen § 22 der Prüfungsordnung.
- Mögliche Folgen:
- Verwarnung
- Ausschluss von der Prüfung
- Erklärung der Prüfung als nicht bestanden
- Über die Konsequenzen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhörung des Prüflings.
Haftung
- Für Schäden am Prüfungsort, beispielsweise durch undichte Wasserbehälter, haften Ausbildungsbetrieb und Prüfling.
Bewertungskriterium
- Die Sauberkeit am Arbeitsplatz ist Bestandteil der Bewertung und wird entsprechend berücksichtigt.
Zur praktischen Prüfung mitzubringen
Persönliche Ausstattung
- Berufsbekleidung
- Festes Schuhwerk
- Personalausweis
- Einladung zur Prüfung
- Kugelschreiber
Arbeitsmittel
- Vollständiges berufliches Handwerkzeug
- Sauberer und ordentlicher Zustand aller Werkzeuge
- Kehrblech
- Besen
- Scheuertuch
- Verlängerungsschnur (bei Bedarf)
Präsentationsfläche
- Jedem Prüfling steht eine Präsentationsfläche von ca. 2,5 m² zur Verfügung.
- Diese Fläche ist ansprechend und würdig zu gestalten.
Aktualisierungsstand: 14.10.2026