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CE-Kennzeichnung

Was bedeutet CE-Kennzeichnung?

Die Abkürzung CE ist von dem französischem Begriff „Communauté Européenne (Europäische Gemeinschaft) abgeleitet. Die CE-Kennzeichnung zeigt die Einhaltung grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an, welche in den EU-Richtlinien gefordert sind.

Warum erfolgt die CE-Kennzeichnung?

Zielsetzung bei der Vollendung des europäischen Binnenmarktes war es, den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist es, dass alle Produkte bestimmte grundlegende Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen werden für alle Staaten der EU verbindlich in den EG-Richtlinien erlassen. Sie sind verbindliche Rechtsvorschriften für alle Mitgliedstaaten der EU. Aber auch die EFTA-Länder haben sich durch den EWR-Vertrag (ab 01.01.1994 in Kraft) mittlerweile zur Übernahme der Angleichungsmaßnahmen der EU verpflichtet.

Wann bin ich verpflichtet, mein Produkt mit einem CE-Kennzeichen zu versehen?

Das CE-Kennzeichen ist in allen EU-Mitgliedstaaten für das erstmalige Inverkehrbringen für Produkte erforderlich, für die es vorgeschrieben ist (Produktgruppen).

Achtung! Das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen oder Herkunftszeichen.

Wie kommt das CE-Kennzeichen auf das Produkt?

Dabei ist von folgenden Fragestellungen auszugehen:

  • Fällt mein Produkt unter eine Richtlinie, welche die Kennzeichnung vorsieht und ist es laut dieser Richtlinie kennzeichnungspflichtig?
  • Welche Richtlinie(n) kommt/kommen in Frage?
  • Gibt es noch zusätzliche Vorschriften zu erfüllen (Umwelt, Arbeitsschutz, Schadstoffverordnung, etc.)?
  • Müssen weitere Maßnahmen eingeleitet werden, damit mein Produkt die entsprechenden Mindestanforderungen erfüllt?
Danach muss das Produkt ein Konformitätsverfahren durchlaufen:
  1. Konformitätsbewertungsverfahren (Prüfung, ob das Produkt der jeweiligen Richtlinie entspricht)
  2. Erstellung der Konformitätserklärung
Hierbei gelten folgende Grundsätze:
  • Welche Maßnahmen sind zu treffen, um die RichtlinienKonformität zu gewährleisten und die vorgeschriebenen Nachweise zu erbringen?
  • Welche grundlegenden Anforderungen – aller relevanten Richtlinien – muss das Produkt erfüllen?
  • Gegebenenfalls ist eine Risikoanalyse zu erstellen. Eine Information über Restrisiko ist in der Bedienungsanleitung anzuführen.
  • Wenn mehr als eine Richtlinie zutrifft: Welche Anforderungen sind durch die Anforderungen der anderen Richtlinien abgedeckt?
  • Welche harmonisierten Normen gibt es, bei deren Anwendung die Erfüllung der Grundanforderungen – veröffentlicht im EG-Amtsblatt – vermutet wird?
  • Bestehen keine harmonisierten Normen: Welche nationalen Normen sind anwendbar (Bundesarbeitsblatt, Beuth-Verlag, VDE-Verlag, etc.)?

Je nachdem, ob Normen ganz oder teilweise angewandt werden oder nicht, sind i. d. R. unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren (Module) vorgeschrieben.

Nachfolgende Schritte sind zu durchlaufen:
  • Auswahl bzw. Recherche nach der (den) für das Produkt geltenden Richtlinie(n)
  • In der (den) Richtlinie(n) feststellen, ob das Produkt kennzeichnungspflichtig ist
  • Feststellen, welche grundlegenden Anforderungen das Produkt nach der(den) Richtlinie(n) erfüllen muss
  • Recherche nach den für das Produkt geltenden harmonisierten Normen
  • Wenn es keine harmonisierten Normen gibt, feststellen, welche nationalen Normen anwendbar sind
  • Feststellen, welche Konformitätsbewertungsverfahren (Module) die Richtlinie vorsieht
  • Erstellen der technischen Dokumentation
  • Konformitätserklärung ausstellen
  • CE-Kennzeichnung anbringen 
  • Begleitunterlagen für das Produkt nach Forderungen der Richtlinie erstellen
  • Weitere Beobachtung der technischen Anforderungen, Normen und Richtlinien

In Einzelfällen kann das Konformitätsverfahren nicht vom Hersteller selbst durchgeführt werden (ergibt sich aus der für das jeweilige Produkt gültigen Richtlinie), dann muss eine „Benannte Stelle“ eingeschaltet werden!

Wem muss die Konformitätserklärung übergeben werden?

Nur wenige Richtlinien – wie die Maschinenrichtlinie – fordern ausdrücklich die Übergabe der Konformitätserklärung an den Kunden. Andere Richtlinien – wie die EMV und die Niederspannungsrichtlinie – enthalten keine verpflichtende Übergabe an den Kunden. Jedoch gilt in allen Richtlinien, dass die Konformitätserklärung in kürzester Frist den zuständigen Behörden vorgelegt werden muss!

Wer bringt die CE-Kennzeichnung an?

Der Hersteller oder sein, in der EU niedergelassener, Bevollmächtigter haben die CE-Kennzeichnung anzubringen. Dies ist auch dann der Fall, wenn nach der Richtlinie die Mitwirkung einer unabhängigen Stelle vorgeschrieben ist.

Wann muss das CE-Kennzeichen auf das Produkt – wann darf es auf das Produkt?

Das CE-Kennzeichen ist vor dem erstmaligen Inverkehrbringen eines Produktes auf dem Binnenmarkt anzubringen.

Wie ist die CE-Kennzeichnung anzubringen?

Die CE-Kennzeichnung wird auf dem Erzeugnis/Produkt selbst, auf dem Typenschild angebracht. Wenn dies nicht möglich ist, erfolgt die Kennzeichnung auf der Verpackung oder auf den Begleitunterlagen (weiterhin ist am Produkt der Firmenname und eine Adresse anzugeben). Die Kennzeichnung muss gut sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht sein. Sie besteht aus den Buchstaben „CE“ mit einem vorgeschriebenen Schriftbild, dessen Mindesthöhe 5 mm beträgt.

Was ist bei Importen in den EU-Raum zu beachten?

Der Nicht-EU-Hersteller kann das CE-Kennzeichnungsverfahren auch im Ausland durchführen (schriftliche Bestätigung beim Importeur und Übergabe der notwendigen Unterlagen – wie Konformitätserklärung, technische Dokumentation u. a.).

Welche Folgen hat eine Nichtbeachtung der Kennzeichnungspflicht?

Außer in Bereichen, wo die Sicherheit gefährdet ist, wird die relevante Aufsichtsbehörde dem betreffenden Unternehmen zunächst die Möglichkeit geben, zu überprüfen, ob das Produkt die korrekte CE-Kennzeichnung trägt. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, muss das Produkt vom Markt genommen werden. Außerdem muss, je nach Schwere des Falles, mit strafrechtlicher Sanktion gerechnet werden.

Welche Richtlinien gibt es und wo kann man diese bekommen? / Welche Produkte fallen unter die CE-Kennzeichnungspflicht (Produktgruppenverzeichnis)?

Aktuelle Informationen und den genauen Wortlaut dieser Richtlinien erhalten Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission unter: http://ec.europa.eu/growth/single-market/ce-marking/manufacturers/affix-ce-marking/index_de.htm (von dieser Seite aus kommt man zu den spezifischen Normenlisten und ggf. Leitfäden).

Normen können in Technischen Informationsbibliotheken eingesehen werden, wie z. B. bei der Normenauslegestelle der

  • Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) [HTWK], DIN-Auslegestelle: Gustav-Freytag-Str. 42 (Objekt HB) 04277 Leipzig Tel: 0341 30766202 Internet: www.htwk-leipzig.de/biblio und der
  • Deutsche Nationalbibliothek Leipzig Deutscher Platz 1 04103 Leipzig Tel: 0341 2271-0 Fax: 0341 2271-444 Internet: www.dnb.de

Weitere Informationen sowie Beratung zum Thema bekommen Sie bei der AGIL GmbH Leipzig Internet: http://www.agil-leipzig.de/

Aktualisierung: 15.04.2016

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Benjamin Rummel gerne weiter.

T: +49 341 1267-1263
F: +49 341 1267-1422
E: benjamin.rummel@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus