MB_04_48 | Merkblatt zur Abschlussprüfung im IT-BerufSeite drucken

Merkblatt zur Abschlussprüfung im IT-Beruf

IT-System-Elektroniker (Verordnung von 1997)

1. Prüfungsteile

Prüfungsteil APrüfungsteil B
Betriebliche Projektarbeit

Ganzheitliche Aufgabe 1

90 Minuten

Präsentation/ Fachgespräch

Ganzheitliche Aufgabe 2

90 Minuten

 

Wirtschafts- und Sozialkunde

60 Minuten

Termine lt. TerminketteTermin siehe Homepage IHK Leipzig

2. Betriebliche Projektarbeit

Die Projektarbeit soll einen betrieblichen Auftrag bzw. einen abgegrenzten Teilauftrag unter Beachtung kundenspezifischer Wünsche und wirtschaftlicher Gesichtspunkte beinhalten. Bei der Auswahl der Projektarbeit müssen Terminvorstellungen des Kunden und Prüfungstermine miteinander in Einklang gebracht werden.

Der Projektantrag ist fristgemäß über das Online-Portal des elektronischen Projektantrages (vgl. Terminkette) einzureichen.

  • Ist ein Projektantrag bis zum Ende dieser Frist nicht im Online-Portal hochgeladen, wird die Prüfung als „nicht bestanden“ gewertet.
  • Die Bestätigung des Themas zur Projektarbeit erfolgt lt. Terminkette durch eine E-Mail-Benachrichtigung aus dem Online-Portal.
  • Die Bestätigung des Themas der Projektarbeit gilt nicht als Prüfungszulassung!
  • Mit der Durchführung des Projektes darf erst nach Genehmigung des Projektantrages durch den Prüfungsausschuss begonnen werden.
  • Falls die Genehmigung nicht erteilt wurde, ist ein neuer Antrag über das Portal des elektronischen Projektantrages einzureichen – Termin siehe Bescheid der Ablehnung!
  • Wenn ein beantragtes und genehmigtes Projekt nicht realisiert werden kann, ist sofort Kontakt zur IHK aufzunehmen.
  • Ergeben sich im Rahmen der Abwicklung eines Projektes Änderungen gegenüber dem Projektantrag, die den wesentlichen Teil nicht verändern, so kann das Konzept weiterverfolgt werden. In der Dokumentation sind diese Änderungen jedoch zu erläutern und zu begründen.

Die Bearbeitungszeit der Projektarbeit beträgt entsprechend der Ausbildungsverordnung von 1997 max. 35 Stunden. Die Erstellung der Dokumentation gehört zur Bearbeitungszeit für das betriebliche Projekt. Der Nachweis der Bearbeitungszeit erfolgt mit dem „Nachweis über die Durchführung für die Betriebliche Projektarbeit“. Dieser ist mit der Dokumentation einzureichen!

Mit der Dokumentation ist außerdem die Erklärung des Prüfungsteilnehmers einzureichen, dass Projekt und Dokumentation selbstständig angefertigt wurden.

Die Dokumentation ist ausschließlich als eine PDF-Datei im Portal des elektronischen Projektantrages einzureichen.
Achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen.

Der Abgabetermin der Projektarbeit laut Genehmigungsbescheid ist unbedingt einzuhalten!

Wird unbegründet keine Dokumentation zum Abgabetermin eingereicht und hochgeladen, gilt dies als nicht erbrachte Prüfungsleistung und wird mit 0 Punkten bewertet.

Im Rahmen der Bestimmungen der Prüfungsordnung ist eine Wiederholung der Projektarbeit mit einer neuen Aufgabenstellung möglich.

3. Präsentation / Fachgespräch

Projekt und Dokumentation
50 %
Präsentation und Fachgespräch
(30 min)
50 %

Projekt und Dokumentation

50%

Präsentation und Fachgespräch jeweils 15 Minuten

jeweils 25 %

Sollte die Bewertung der Dokumentation unter 30 Punkte ergeben, wird der Prüfling nicht zum Fachgespräch zugelassen. 

Präsentation

Zielgruppe der Präsentation ist der Prüfungsausschuss. Abhängig von Inhalt/Auftrag bzw. Auftraggeber kann dem Prüfungsausschuss für die Präsentation eine bestimmte Rolle zugewiesen werden, z. B. Kunde, Geschäftsleitung, Projektteam usw.
Die Funktion des Prüfungsausschusses bzw. Zielgruppe ist vor der Präsentation anzugeben. Es wird keine erneute Verlaufsbeschreibung des Projektes erwartet, sondern die für das Projekt wichtigen Informationen über Projektumfeld, fachliche Entscheidungen und Handlungen sowie das Ergebnis des Projektes.

Fachgespräch

Die Fragen beziehen sich auf das durchgeführte Projekt und die Dokumentation.
Das Nachfragen fachlicher Aspekte und daraus resultierender Grundkenntnisse ist erlaubt.

4. Bewertungskriterien zu Prüfungsteil A

Bewertungskriterien der Dokumentation:

  • Ist-/Sollanalyse
  • Exakte Darstellung Projektziele/Projektaufgaben (Soll-/Ist-Zustand) (10 Pkt.),
  • Darstellung Projektumfeld und Projektschnittstellen (technisch, organisatorisch, wirtschaftlich, personell) (5 Pkt.)
  • Projektplanung/ -vorbereitung
  • Variantenvergleich/Entscheidungsfindung (10 Pkt.), Kosten- und Nutzenanalyse / Wirtschaftlichkeit (5 Pkt.),
  • Ressourcen- und Ablaufplanung (5 Pkt.)
  • Projektdurchführung
  • Darstellung Prozessschritte (10 Pkt.), Darstellung fachlicher Hintergrund (10 Pkt.), Einhaltung von Qualitätsstandards und Normen/ Qualitätssicherung (10 Pkt.)
  • Projektergebnisse
  • Tests/Abnahme (10 Pkt.), Projektauswertung (technisches Fazit, Abweichungen, Anpassungen, Entscheidungen, Ausblick) (5 Pkt.) Kunden- und Benutzerdokumentation (10 Pkt.)
  • Gestaltung der Dokumentation
  • inhaltliche Form (Strukturierung, fach- und normgerechte Darstellung) (5 Pkt.), äußere Form (Gestaltung Text/Tabellen/Grafiken, Rechtschreibung, Grammatik, Ausdruck) (5 Pkt.)

Bewertungskriterien der Präsentation:

  • Zielgruppengerechte Darstellung
  • Anpassung an gewählte Zielgruppe (5 Pkt.), sachliche und logische Gliederung der Präsentation (5 Pkt.)
  • Fachliche Hintergründe
  • Verwendung und Erläuterung von Fachbegriffen (4 Pkt.), Darstellung von relevanten Zusammenhängen (6 Pkt.)
  • Präsentationstechnik
  • Ausdrucksweise, Satzbau, Stil, Körpersprache, (4 Pkt.) Medieneinsatz, Visualisierung, Rechtschreibung (4 Pkt.), Einhaltung zeitlicher Rahmen (2 Pkt.)

Bewertungskriterien des Fachgesprächs:

  • Beherrschung des relevanten Fachhintergrundes
  • Argumentation, Begründung, Gesprächsführung

5. Prüfungsteil B

Die drei Prüfungsleistungen im Prüfungsteil B sind an bundeseinheitlichen Terminen schriftlich zu absolvieren, wobei die Ganzheitlichen Aufgaben jeweils doppelt und
Wirtschafts- und Sozialkunde einfach in das Prüfungsergebnis eingehen.

6. Ermittlung des Prüfungsergebnisses (lt. Verordnung)

Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1
zu gewichten.

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschließlich Dokumentation, in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen das Sekretariat der Prüfungsorganisation gerne weiter.

T: 0341 1267-1351
F: 0341 1267-1426
E: bildung@leipzig.ihk.de