Der Beruf Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik ist ein dreijähriger staatlich anerkannter Ausbildungsberuf im Bereich Tiefbau nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wurde 2025 neu geordnet und gilt für Ausbildungen ab dem 01.08.2026. Er wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen in der Bau- und Versorgungswirtschaft ausgebildet. Eine Anrechnung im entsprechenden zweijährigen Beruf ist möglich.
Bei der Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Verordnung über die Berufsausbildung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BBIB) stellt für alle Ausbildungsberufe die entsprechende Verordnung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung zur Verfügung.
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