Der Kaufmann im Gesundheitswesen ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen im Gesundheitswesen ausgebildet.
Bei der Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Zuständige Berufsschulen
BSZ für Wirtschaft, Ernährung und Sozialwesen Lichtenstein
Diesterwegstraße 2
09350 Lichtenstein
Telefon: 037204/7640
E-Mail: schulleitungnoSpam@bsz-lichtenstein.de
Euro Akademie Leipzig
Atriumstraße 3
04315 Leipzig
Telefon: 0341/4945934
E-Mail: leipzignoSpam@euroakademie.de
Verordnung über die Berufsausbildung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BBIB) stellt für alle Ausbildungsberufe die entsprechende Verordnung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung zur Verfügung.
Zum BIBB
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