Der Beruf Kanalbauer für Infrastrukturtechnik wird ab dem 01.08.2026 im Rahmen der Modernisierung der Bauberufe ausgebildet. Es ist ein dreijähriger staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen in der Bauindustrie ausgebildet. Als Anrechnungsmodell ist der entsprechende zweijährige Beruf anrechenbar.
Bei der Abschlussprüfung in Teil 1 und in Teil 2 ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Verordnung über die Berufsausbildung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BBIB) stellt für alle Ausbildungsberufe die entsprechende Verordnung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung zur Verfügung.
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