Der Beruf Gleisbauer wurde im Rahmen der Neuordnung der Bauberufe 2025 neu geordnet und gilt mit neuen Inhalten ab dem 01.08.2026. Es ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen in Industrie und Handwerk ausgebildet. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.

Bei der Abschlussprüfung  Teil 1 und Teil 2 ist festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.

Zuständige Berufsschulen

1. Ausbildungsjahr
BSZ 6 Arwed Rossbach Schule
Am kleinen Feld 3/5
04205 Leipzig
Telefon: 0341 944230
Fax: 0341 9442337
E-Mail: info@bsz6-leipzig.de
Homepage: www.bsz6-leipzig.de

ab 2. Ausbildungsjahr
BSZ für Technik und Hauswirtschaft
Rathenaustraße 12
08468 Reichenbach
Telefon: 03765 55140

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Verordnung über die Berufsausbildung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BBIB) stellt für alle Ausbildungsberufe die entsprechende Verordnung mit sachlicher und zeitlicher Gliederung zur Verfügung.
Zum BIBB

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