Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation für Berufskraftfahrer

Wer als Bus- oder LKW-Fahrerin bzw. -Fahrer gewerblich unterwegs sein möchte, benötigt neben der passenden Fahrerlaubnis eine Zusatzqualifikation. Die Pflicht zur Grundqualifikation besteht grundsätzlich für selbstständige und für angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die

  • deutsche Staatsangehörige sind,
  • Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind oder
  • Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beschäftigt oder eingesetzt werden
  • und die Fahrten zu gewerblichen Zwecken (einschließlich Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit folgenden Kraftfahrzeugen durchführen:
    • Bussen - Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)
    • LKW - Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE)

Die Prüfung bei der IHK zu Leipzig wird als beschleunigte Grundqualifikation für den Güterkraftverkehr oder für den Personenverkehr angeboten. Folgende Varianten sind möglich:

  1.  Regelprüfung
    - Pflichtschulung:140 Stunden à 60 Minuten
    - Nachweis: Eintragung des Schulungsnachweises ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch eine zugelassene Fahrschule 
  2. Umsteigerprüfung (für bereits in der anderen Verkehrsart Grundqualifizierte)
    - Pflichtschulung: 35 Stunden à 60 Minuten
    - Nachweis: Eintragung des Schulungsnachweises ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch eine zugelassene Fahrschule 
  3. Quereinsteigerprüfung (mit vorhandenem Fachkundenachweis in derselben Verkehrsart)
    - Pflichtschulung: 96 Stunden à 60 Minuten
    - Nachweis: Eintragung des Schulungsnachweises ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) durch eine zugelassene Fahrschule 

Ausnahmen (Besitzstandsschutz)

Keine Prüfung ist erforderlich für Fahrerinnen und Fahrer, die ihren Führerschein erworben haben:

  • Bus: D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008
  • LKW: C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009

Diese Personen gelten als grundqualifiziert.

Prüfungsablauf

Die Prüfung besteht ausschließlich aus einem schriftlichen Teil. Sie wird digital am PC durchgeführt. Die Fragen sind komplett im Multiple-Choice-Format gestaltet.

Die Prüfungssprache ist grundsätzlich deutsch. Fremdsprachige Prüfungen sind seitens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) geplant. Dafür ist jedoch eine Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung erforderlich. Das Gesetzänderungsverfahren ist bis jetzt (Stand August 2025) noch nicht abgeschlossen. Wir informieren Sie hier über Änderungen. 

Das Prüfungsportal für Sach- und Fachkundeprüfungen und Unterrichtungen

Für die Anmeldung zu einer Prüfung ist zunächst eine einmalige Registrierung im Online-Portal erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung stehen Ihnen sämtliche Funktionen zur Prüfungsanmeldung zur Verfügung. In Ihrem Nutzerkonto erhalten Sie eine Übersicht über alle für Sie relevanten Prüfungen – sowohl bei der IHK zu Leipzig als auch bei allen weiteren Industrie- und Handelskammern in Deutschland. Darüber hinaus können Sie im Portal Ihre Prüfungsergebnisse online einsehen und sich bei Bedarf von Prüfungen abmelden. Zu den Terminen*. 
*Änderungen vorbehalten
 Registrierung/ ANMELDUNG
Eine Anmeldung zur Prüfung ist ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson mit einer privaten E-Mail-Adresse möglich. Beachten Sie, dass derzeit noch keine Anmeldungen über einen Firmenaccount oder Firmen-E-Mail möglich sind.

Hinweise zum Prüfungsportal

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zur Prüfung nur im Teilnehmendenservice nach vorheriger Registrierung als Privatperson möglich ist.

Es sind keine Anmeldungen über eine Firmenregistrierung möglich.

Erstregistrierung über das Online-Portal:

  • Bei erstmaliger Benutzung des Teilnehmendenservices ist eine Registrierung hier notwendig. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie zunächst eine automatisch erzeugte E-Mail mit Bestätigungslink. Diesen Link müssen Sie innerhalb von 24 Stunden bestätigen, erst dann ist Ihre Registrierung abgeschlossen. Bitte notieren Sie sich Ihre Zugangsdaten! Diese benötigen Sie zur Anmeldung.
  • Eine Registrierung im Portal ist noch keine Anmeldung zu einer Prüfung.

Sie sind schon im Online-Portal registriert?

  • Wenn Sie bereits im Teilnehmendenservice registriert sind, können Sie sich hier  anmelden. Im Portal können Sie Ihre Kammer auswählen, Ihre persönlichen Daten einsehen und ändern, Ihre bevorstehenden Termine bearbeiten und haben auch Zugriff auf Ihre Prüfungsergebnisse. 

Anmeldung zur Prüfung:

  • Bitte melden Sie sich über diesen Link direkt online zur Prüfung an. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung grundsätzlich verbindlich ist und bei einer Abmeldung Gebühren gemäß Gebührentarif der IHK zu Leipzig anfallen.
  • Eine Anmeldungsbestätigung erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldungsbestätigung erhalten haben. Andernfalls erhalten Sie eine Ablehnung per E-Mail mit dem Grund der Ablehnung.
  • Die Einladung mit weiteren Informationen wie Zeit- und Ortsangabe erhalten Sie nach Anmeldeschluss per E-Mail.
  • Der Gebührenbescheid wird an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse versendet.
  • Bei technischen Schwierigkeiten schicken Sie eine E-Mail mit der Fehlermeldung an die für Ihre Prüfung zuständige Person.
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Porträt von Tobias Koch