Nach der Ausbildung ist noch lange nicht Schluss! Der berufliche Bildungsweg ist ideal für alle, die nach der Lehre Karriere machen wollen.
Zulassung zur IHK-Prüfung
Die Zulassung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung.
Die Bearbeitung der Zulassungsanträge kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen und ist unabhängig vom Beginn der Bildungsmaßnahme. Für unsere Leistungen fallen Gebühren gemäß dem aktuell gültigen Gebührentarif an.
Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Bitte füllen Sie Ihre persönlichen Daten, den angestrebten Fortbildungsabschluss (z. B. Ausbilder-Eignungsverordnung, Geprüfter Industriemeister FR Metall...), den gewünschten Prüfungstermin sowie den Lehrgangsanbieter und den Beschäftigungsort aus.
- Bitte fügen Sie eine Gebührenübernahmeerklärung (optional) bei.
- Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden anklicken müssen.
- Nach Ihrer Prüfungszulassung erhalten Sie von der IHK ein Schreiben mit Ihrem persönlichen Registrierungscode für das Fortbildungs-Infocenter. Um das Infocenter anschließend in vollem Umfang nutzen zu können, melden Sie sich bitte mit den zugesandten Zugangsdaten an.
Sie sind schon im Fortbildungs-Infocenter registriert? Erst jetzt ist eine Anmeldung zur Fortbildungsprüfung möglich.
Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Bitte melden Sie sich im Fortbildungs-Infocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten an.
- Anmeldung für die Prüfung:
a) Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik „Meine Fortbildungen & Termine“.
b) Gehen Sie auf „Details“ und bestätigen Sie durch Klicken des Buttons „Anmelden“. - Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungs-Infocenter.
- Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf „Weiter“.
- Folgen Sie den weiteren Anweisungen.
- Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung bei.
Den passenden Ansprechpartner der IHK zu Leipzig für Ihre Fortbildungsprüfung finden Sie unter den jeweiligen Fortbildungsberufen A-Z.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine für die bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfungen finden Sie hier.
Prüfungsvorbereitung
Für die Prüfungsvorbereitung liegen einheitliche Rahmenlehrpläne des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) vor, bestellbar unter http://verlag.dihk.de .
Wiederholungsprüfungen in der Fortbildung
Gemäß § 26 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der IHK zu Leipzig kann eine Prüfung, die nicht bestanden ist, zweimal wiederholt werden.
Ebenso können Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, zweimal wiederholt werden, wenn ihr Bestehen Voraussetzung für die Zulassung zu einem weiteren Prüfungsteil ist.
Befreiung von bestandenen Prüfungsleistungen
In der Wiederholungsprüfung wird der Teilnehmer von einzelnen Prüfungsteilen und Prüfungsfächern befreit, wenn er darin in einer vorausgegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat und er sich innerhalb von zwei Jahren zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat.
Der Prüfungsteilnehmer kann beantragen, auch bestandene Prüfungsleistungen zu wiederholen. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
Zugelassene Hilfsmittel
Elektronischer Projektantrag
Loggen Sie sich im Portal für die Elektronische Prüfungsabwicklung in der Aus- und Weiterbildung an, um Ihr Projekt digital zu beantragen.
Prüfungsgebühren
Die Höhe der Gebühren können Sie dem aktuellen Gebührentarif entnehmen.
Ich möchte diesen Beitrag teilen