Abschluss, Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag. Durch ihn verpflichten sich Arbeitnehmende zur Leistung von Arbeit – und der Arbeitgebende zur Zahlung einer Arbeitsvergütung. Der Arbeitsvertrag unterliegt in der Regel keinen Formvorschriften. Er kann also auch mündlich wirksam abgeschlossen werden.

Mindestinhalte eines Arbeitsvertrags

  • Name und Anschrift der Parteien
  • Zeitpunkt des Arbeitsbeginns
  • Arbeitsort
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Zusammensetzung des Arbeitsentgeltes
  • Arbeitszeit
  • Erholungsurlaub
  • Kündigungsfristen
  • Hinweise auf Tarifverträge bzw. Betriebsvereinbarungen

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Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus