Ombudsstellen sind für zahlreiche Branchen eingerichtet, beispielsweise Banken und Versicherungen, und dienen der außergerichtlichen Streitbeilegung. Als Beschwerde- bzw. Schlichtungsstellen sind sie durch einen neutralen Dritten besetzt, den sogenannten Ombudsmann.
Wie arbeitet eine Ombudsstelle?
- unabhängige Betrachtung des Streitfalles
- Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente
- Vergleich von Schaden, Aufwand und Kostenfaktoren
- Erreichen einer zufriedenstellenden Lösung
- Aussprechen einer empfohlenen Lösung für den entsprechenden Fall
Die Anrufung einer Ombudsstelle eignet sich besonders bei:
Versicherungen
Beschwerden von Versicherungsnehmern
Banken
- fehlerhafte Anlageberatung oder Zinsberechnungen
- Missbrauch von Zahlungskarten
Auswahl der Ombudsstellen
Versicherungsombudsmann e. V. |
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung |
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken |
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB |
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. |
Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe |
Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank |
Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. |
Ombudsleute der Privaten Bausparkassen |
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |
SCHUFA Ombudsmann |
Ombudsstelle für Investmentfonds |