Regionales Wachstum
Ziel
Mit den Zuwendungen sollen Investitionsanreize zur Verbesserung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen in den Landkreisen des Freistaates Sachsen gegeben werden und Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.
Empfänger
Kleine und mittlere Unternehmen in den sächsischen JTF-Regionen und kleine Unternehmen mit Sitz im Freistaat Sachsen (außerhalb der Städte Leipzig, Dresden und Chemnitz).
Ausgeschlossen sind:
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen an denen Banken, Versicherungen, Bund, Land oder Kommunen Anteile halten
- Franchisenehmer (sofern es mehr als 150 verbundene Unternehmen laut Franchisekonzept sind)
- Unternehmen, die einer der in den Anlagen 2 und 4 aufgeführten Branchen tätig sind und bereits eine Förderung aus dem GRW-Investitionszuschuss erhalten haben
- Vorhaben in Ladengeschäften mit einer Nettoverkaufsfläche von mehr als 1.200 qm
- Einrichtungen und Maßnahmen im Sinne des Sächsischen Kulturraumfördergesetzes
Gegenstand der Förderung
Ein Investitionsvorhaben kann gefördert werden, wenn es mit einer Steigerung der betrieblichen Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit verbunden ist.
Eines folgender Ziele soll erreicht werden
- Erweiterung des Angebotes
- Umsatzausweitung
- Prozessoptimierung
- Verbesserung der Angebotsqualität (bspw. höhere Wertigkeit, Spezialisierung, Verbesserung des Kundennutzens/-erlebniswertes)
Folgende weitere Faktoren müssen gegeben sein:
- Investitionsvolumen von mind. 20.000 €
- bei Unternehmen der in den Anlagen 2 und 4 aufgeführten Branchen der JTF-Region muss der Investitionsbetrag unter 50.000 € liegen
- Erfüllen des Abschreibungskriteriums (Investitionsbetrag mind. 50 % der durchschnittlichen Abschreibung der letzten drei Jahre)
- Investitionsbetrag muss mind. 10 % des jahresdurchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 Jahre betragen
bei Errichtungsinvestitionen gelten alle vorgenannten Kriterien als erfüllt
- die bei Antragstellung vorhandenen Dauerarbeitsplätze müssen für drei Jahre nach Beendigung des Vorhabens gesichert werden (Erhalt und Besetzung)
- mind. 25 % subventionsfreier Eigenbeitrag zur Finanzierung (bei mind. 10 % Eigenmitteln)
- Bindung von drei Jahren nach Abschluss des Vorhabens an Arbeitsplatzziel und Verbleib der geförderten Wirtschaftsgüter
- das Vorhaben soll innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten beendet sein
- es muss ein Beitrag zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit geleistet werden (nähere Erläuterungen dazu sind bei der SAB zu finden)
Förderfähig sind:
- die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Vorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens
- Anschaffungskosten von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese aktiviert werden und abschreibungsfähig sind
Nicht gefördert werden:
- Grundstückerwerbskosten
- Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen
- Anschaffungs-, Herstellungs- oder Nachrüstkosten für Fahrzeuge
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- geringwertige Wirtschaftsgüter, die im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgeschrieben werden
- Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen (z. B. Betriebswohnungen)
- Wirtschaftsgüter mit Sale-and-Rent-back-Vertrag oder Sale-and-lease-back-Vertrag
- Wirtschaftsgüter, die dazu dienen, Dritten im Rahmen eines Mietverhältnisses überlassen zu werden
- Erwerb von Geschäftsanteilen oder Beteiligungen
- Planungsleistungen, Bodenuntersuchungen, sonstige vorbereitende Maßnahmen
- Gebühren und Finanzierungskosten aller Art
- Umsatzsteuer
Art, Umfang und Höhe
Die Gewährung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss bezogen auf die förderfähigen Kosten. Sonstige öffentliche Finanzierungshilfen werden eingerechnet.
Die Förderhöhe richtet sich nach dem Fördergebiet und der Unternehmensgröße:
- in den Regionalfördergebieten der Landkreise Nordsachsen und Leipzig
35 % kleine Unternehmen
25 % mittlere Unternehmen - außerhalb Regionalfördergebiete der Landkreise Nordsachsen und Leipzig
bis zu 20 % kleine Unternehmen
bis zu 10 % mittlere Unternehmen - erfolgt die Förderung als De-minimis-Beihilfe können in den Landkreisen Nordsachsen und Leipzig bis zu 70 % gefördert werden
Eine Übersicht zu den sächsischen Fördergebieten ist auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlicht.
Verfahren
Anträge sind direkt bei der Sächsischen Aufbaubank vor Beginn des Vorhabens über das Förderportal zu stellen.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.