Mikrodarlehen
Ziel
Verbesserung des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten für Gründungsvorhaben und junge Unternehmen.
Förderung der Aufnahme bzw. der Festigung einer wirtschaftlich tragfähigen selbständigen Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und zum Haupterwerb des Antragstellers führt (= auch Aufnahme einer Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter) in Form eines Darlehens für betrieblich bedingte Investitionen und Betriebsmittel.
Empfänger
Kleinstunternehmen während der dreijährigen Existenzgründungsphase sowie junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründung
(Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter, max. 2 Mio. € Jahresumsatz oder max. 2 Mio. Jahresbilanzsumme).
Nicht gefördert werden Antragsteller,
- über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
- mit eidesstattlicher Versicherung nach § 807 ZPO oder § 284 AO und
- Unternehmen in Schwierigkeiten entsprechend der Leitlinien der EU
- Umschuldungen oder Nachfinanzierungen sind ebenfalls ausgeschlossen
ausgeschlossene Branchen:
- Handelsvertreter, Vertriebsbeauftragte
- Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel
- Tankstellen
- Hausmeisterservice
- Primärerzeuger
- exportbezogene Tätigkeiten sowie geförderte Tätigkeiten, durch die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt werden
- im Straßengüterverkehr ist der Fahrzeugerwerb ausgeschlossen
Gegenstand der Förderung
Gewährung von Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel, zum Beispiel für:
- (Um-) Baumaßnahmen
- Lizenzen / Software
- Maschinen
- Regale
- Fahrzeuge (außer im Straßengüterverkehr)
- PC Technik
- geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150 EUR Anschaffungspreis
- Warenlager
- Lagerinvestitionen
- Personalkosten für neu eingestelltes Personal
- Werbungskosten
- Miete (inkl. Kaution) für neu abgeschlossene Verträge
Art, Umfang und Höhe
zweckgebundenes, verzinsliches Darlehen als Anteilsfinanzierung von Investitions- und Betriebsmittelbedarf
- Kreditbetrag
max. 20 T€
20 % Eigenanteil - Zinssatz
1,00 % Effektivzins p. a.
6 Jahre Zinsfestschreibung - Laufzeit
bis 6 Jahre
6 oder 12 Monate tilgungsfrei - Sicherheiten
nicht erforderlich
Verfahren
direkt an die SAB – Sächsische Aufbaubank vor Beginn über das Förderportal, d. h. kein Hausbankenverfahren
Nach Antragstellung erhalten Sie ein Schreiben, welches den Eingang des Antrages bestätigt. Bis zur Entscheidung über Ihren Förderantrag beginnen Sie auf eigenes Risiko.
Die Antragsbearbeitung kann nur erfolgen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer und das StarterCenter.