Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
Ziel
Knappe finanzielle Ressourcen sind ein wesentliches Hemmnis für die Realisierung innovativer Ideen. Mit einem Zuschuss in der Markteinführungsphase (Zuschussförderung) soll die Innovationskraft der Wirtschaft gestärkt werden.
Empfänger
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Angehörige der Freien Berufe, nicht börsennotierte Unternehmen
Gegenstand der Förderung
In der Markteinführung wird die Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Ideen in marktfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie wesentliche Verbesserungen solcher gefördert. Die Gewährung eines Zuschusses setzt voraus, dass das Produkt vor der Antragstellung noch nicht auf dem Markt angeboten wird. Folgende Maßnahmen werden unterstützt:
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Art, Umfang und Höhe
Zuschuss von 40 % bis 60 % der förderfähigen Ausgaben je nach Unternehmensgröße, max. 80.000 € (für KMU) bis 120.000 € (für junge, kleine Unternehmen) über eine Laufzeit von max. 15 Monate Folgende Ausgaben sind förderfähig:
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Verfahren
Der Zuschuss wird direkt bei der SAB beantragt.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB.