Digital Jetzt
Hinweis:
Aufgrund der Vielzahl der Förderanträge werden per Zufallsverfahren bis zur Erschöpfung der jeweiligen monatlich verfügbaren Haushaltsmittel Registrierungen ausgelost. Alle ausgelosten Registrierungen können dann einen Antrag im Förderportal vorbereiten und einreichen. Dies soll die Chancengleichheit wahren. Informationen hierzu sind auch unter www.bmwi.de/digital-jetzt zu finden.
Ziel
Ziel des Programms ist es, die Digitalisierung der Geschäftsprozesse zu fördern, um Unternehmen neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Darüber hinaus werden Mitarbeiter befähigt, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und die Digitale Transformation im Unternehmen voranzubringen.
Empfänger
Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe. Weitere Voraussetzungen sind:
- 3 - 499 Mitarbeiter (zum Zeitpunkt der Antragsstellung)
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Ausdrücklich ausgenommen sind kommunale Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.
Gegenstand der Förderung
Modul 1 "Investition in digitale Technologien":
Dies umfasst die Anschaffung von Hard- und Software und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Diese Investitionen sollen die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern unter Beachtung verschiedener Aspekte wie beispielsweise datengetriebener Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware (beispielsweise Sensorik, 3D-Druck) sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Modul 2 "Investition in die Qualifizierung der Beschäftigten":
Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien, die zu einer nachhaltigen Digitalisierung beitragen. Hierzu gehören insbesondere Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen, zur Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu digitales und agiles Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.
Wahlweise kann nur eines der Module oder auch beide in Anspruch genommen werden. Diese müssen nicht unbedingt inhaltlich zusammenhängen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Ersatz- oder Routineinvestitionen (z.B. zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiterzahl, Updates von Software)
- Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung
- Standardsoftware und Standardhardware sind nur förderfähig, wenn ein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben und eine Potentialhebung für das Unternehmen erkennbar ist
Art, Umfang und Höhe
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Höhe der Förderung ist nach der Größe des Unternehmens gestaffelt:
- Bis 50 Mitarbeiter: 40 Prozent Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
- Bis 250 Mitarbeiter: 35 Prozent Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
- Bis 499 Mitarbeiter: 30 Prozent Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
Bedingungen für eine erhöhte Förderquote (Bonusprozentpunkte):
- KMU aus strukturschwachen Regionen (+10 Prozentpunkte) - Hierzu zählt auch der IHK-Bezirk Leipzig!
- Betriebe mit Investitionsvorhaben in die eigene IT-Sicherheit / Datenschutz (+5 Prozentpunkte)
- Gleichzeitige Investitionen mehrerer Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. Netzwerk (+5 Prozentpunkte)
Maximale Fördersumme:
Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen beträgt 50.000 EUR. Bei Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000 EUR pro Antragsteller.
Untergrenze für die beantragte Fördersumme:
- Modul 1 sowie in Kumulation mit Modul 2: 17.000 EUR (notwendige Investitionssumme entsprechend Förderquote beachten)
- Modul 2: 3.000 EUR
Verfahren
Das antragsberechtigte Unternehmen stellt den Förderantrag über ein elektronisches Antragsformular unter www.bmwi.de/digital-jetzt
Zur Vorschau des Antragsformulars
Das Antragstool führt durch die folgenden Themenblöcke:
- Registrierung
- Unternehmensdaten
- Kontaktdaten des Antragstellenden (Projektleitung / bevollmächtigte Person; Geschäftsführung)
- Digitalisierungsplan
- Finanzierungsplan
Es stehen Ausfüll-Hinweise zur Verfügung und das Zwischenspeichern ist möglich.
Digitalisierungsplan
Voraussetzung für die Förderung ist die Darlegung eines Digitalisierungsplans durch die Beantwortung gezielter Fragen im Antragsverfahren. Dargestellt werden soll:
- Ausgangssituation mit Selbsteinschätzung zum Status quo der Digitalisierung im Unternehmen
- Beschreibung des Digitalisierungsvorhabens und/oder Erläuterung der Qualifizierungsmaßnahmen
- zu erreichende Ziele – insbesondere zu erwartende langfristige technische und wirtschaftliche Effekte
- Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Digitalisierungsgrad (z. B. effizientere Gestaltung von Prozessabläufen, Stärkung der Marktposition, Erschließung neuer Geschäftsmodelle/-felder)
Für die Umsetzung des Vorhabens werden in der Regel 12 Monate Zeit gewährt.
Folgende Informationen und Unterlagen sollten bereitgehalten werden:
- Daten zum Unternehmen (u. a. Kontaktdaten, Zahl der Mitarbeitenden, Besitz- und Beteiligungsverhältnisse)
- Informationen zu bisherigen Förderungen (De-minimis-Bescheinigung)
- Informationen zum geplanten Investitionsvorhaben
- Informationen zu den geplanten Investitionen (Angebot(e) externer Dienstleister mit Name des Dienstleisters, Bezeichnung der Investitionsgegenstände/-leistungen und Höhe der Ausgaben)
- Informationen zum Eigenanteil des Antragstellenden (ggf. Nutzung von Kredit- und Beteiligungsprogrammen)
Bearbeitungszeit / Bewilligungszeitraum
- von Antragseinreichung bis Bewilligung dauert die Bearbeitungszeit ca. 6 - 8 Wochen, je nach Vollständigkeit und Qualität des Antrags ggf. auch länger
- im Bescheid wird ein Bewilligungszeitraum genannt, und nur innerhalb dieses Zeitraums dürfen Aktivitäten zum Vorhaben erfolgen (von Beauftragung bis Abrechnung)
- der Bewilligungszeitraum kann auf Antrag per E-Mail vorgezogen oder auch verlängert werden
Informationen
Alle Informationen sowie das elektronische Antragstool sind unter www.bmwi.de/digital-jetzt zu finden.
Wichtige Fragen und Antworten rund um die Förderung mit „Digital Jetzt“
Hinweis:
Aufgrund der Vielzahl der Förderanträge werden per Zufallsverfahren bis zur Erschöpfung der jeweiligen monatlich verfügbaren Haushaltsmittel Registrierungen ausgelost. Alle ausgelosten Registrierungen können dann einen Antrag im Förderportal vorbereiten und einreichen. Dies soll die Chancengleichheit wahren. Informationen hierzu sind auch unter www.bmwi.de/digital-jetzt zu finden.