Merkblatt zur Entgelttransparenz Seite drucken
Entgelttransparenz
Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die Umsetzungsfrist zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie endete am 07. Juni 2026. Bislang ist sie allerdings noch nicht in nationales Recht überführt worden. Die EU-Richtlinie gilt seit dem 07. Juni 2026 für Unternehmen und Institutionen des öffentlichen Sektors in Deutschland, dennoch sollten sich alle Unternehmen durch eine schrittweise Umsetzung auf die Überführung in nationales Recht vorbereiten.
1. Transparenz im Rekrutierungsprozess
- Kommunikation der Gehaltsspanne in Stellenausschreibungen oder spätestens vor dem ersten (Vorstellungs-) Gespräch
- Klare Benennung von Tarifregelungen
- Überprüfung und Anpassung bestehender Arbeitsverträge hinsichtlich Verschwiegenheitsklauseln
- Verbot der Frage nach dem bisherigen Gehalt
2. Auskunftsanspruch für Mitarbeitende
- Auskunftsanspruch einmal jährlich:
- Individuelle Vergütung
- Durchschnittliche Entgelte vergleichbarer Mitarbeitender, aufgeschlüsselt nach Geschlecht
- Einrichtung eines standardisierten Auskunftsprozesses
- Jährliche Informationspflicht hinsichtlich des Auskunftsanspruchs (Hinweis Intranet, Rundmail o.Ä.)
3. Vergleichbare Entgelte
- Bewertung der Stellen nach:
- Kompetenzen
- Belastungen
- Verantwortung
- Arbeitsbedingungen
- Überarbeitung von bisherigen Stellenbeschreibungen
- Definition von vergleichbaren Stellengruppen mit gleichen/ gleichwertigen Tätigkeiten
- Einordnung der Stellengruppen über ein Punktesystem in Entgeltgruppen
- Aufbau einer Datenbasis zur Abbildung der Entgelte
4. Berichtspflichten
- Allgemeines geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle (Gender Pay Gap)
- Median-Gender-Pay-Gap
- Gender Pay Gap in jeder Gruppe gleicher oder gleichwertiger Tätigkeiten
- Getrennte Auswertungen für feste, ergänzende und variable Vergütungsbestandteile
> 100 Beschäftigte: ab 07.06.2031 alle drei Jahre
> 150 Beschäftigte: ab 07.06.2027 alle drei Jahre
> 250 Beschäftigte: ab 07.06.2027 jährlich
Dieses Merkblatt bietet eine kurze Übersicht der wichtigsten Schritte. Für mehr Informationen zu den einzelnen Umsetzungsschritten empfehlen wir Ihnen die DIHK-Handreichung.
Aktualisierung: 17.08.2026