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News | 29.10.2026

Vorsicht bei Warenangeboten aus angeblichen Insolvenzverwertungen

Derzeit werden Unternehmen per E-Mail vermeintlich günstige Waren aus Insolvenz- oder Unternehmensauflösungen angeboten.

Teilweise werden hierfür auch Namen, Adressen oder sonstige Daten tatsächlich existierender Rechtsanwälte oder Kanzleien missbräuchlich verwendet. Ein professioneller Internetauftritt oder eine plausibel wirkende Kanzleibezeichnung sind daher kein sicherer Nachweis für die Echtheit eines Angebots.

So können Sie sich schützen:

  • Leisten Sie keine ungeprüften Vorauszahlungen.
  • Überprüfen Sie Rechtsanwälte und Kanzleien über das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV).
  • Prüfen Sie bei angeblichen Insolvenzverwertungen, ob das betreffende Verfahren in den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen aufgeführt ist.
  • Verwenden Sie zur Überprüfung unabhängig recherchierte Kontaktdaten und nicht die Telefonnummern, Links oder Kontaktdaten aus der erhaltenen Nachricht.

Was tun, wenn Sie bereits betroffen sind?

Haben Sie bereits eine Zahlung geleistet oder vermuten Sie einen Betrugsversuch, sollten Sie umgehend Ihre Bank kontaktieren und gegebenenfalls bei der Polizei Anzeige erstatten. Bei einem möglichen Missbrauch von Kanzlei- oder Anwaltsdaten kann zudem die zuständige Rechtsanwaltskammer informiert werden.

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Pierre René Rümmelein gerne weiter.

T: +49 341 1267-1332
F: +49 341 1267-1426
E: PierreRene.ruemmelein@leipzig.ihk.de

Aufnahme der IHK-Fahnen vor dem Haus