Kabinettsentwürfe zu EEG-Novelle und Netzpaket
Mit dem am 29.07.2026 veröffentlichten Kabinettsentwürfen zum EEG-Novelle und dem Netzpaket soll der Ausbau der erneuerbaren Energien marktwirtschaftlicher organisiert und besser mit dem Netzausbau synchronisiert werden.
Netzanschlusspaket
Mit dem Gesetzentwurf soll der Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Speichern und großen Verbrauchern neu geordnet und beschleunigt werden. Hintergrund ist die zunehmende Knappheit von Netzanschlusskapazitäten.
Künftig sollen Netzbetreiber mehr Möglichkeiten erhalten, Anschlussbegehren zu priorisieren und besser auf geeignete Netzverknüpfungspunkte zu verteilen. Das soll Anschlussstaus abbauen, Netzengpässe reduzieren und langfristig auch Redispatch-Kosten begrenzen, die über die Netzentgelte von den Letztverbrauchern mitgetragen werden. Zur Steigerung der Effizienz soll der Netzausbau sich stärker an typischen Einspeiseprofilen orientieren und weniger an einzelnen Einspeisespitzen.
Für Unternehmen besonders relevant sind die geplanten Änderungen beim Netzanschlussverfahren, mehr Transparenz und Digitalisierung sowie mögliche neue Kostenmechanismen wie Baukostenzuschüsse auch für Erzeugungsanlagen. Zudem sollen in besonders belasteten Netzgebieten geringere Entschädigungen bei netzbedingter Abregelung gezahlt werden.
EEG-Novelle:
Das 80-Prozent-Ziel für erneuerbaren Strom bis 2030 bleibt bestehen, zugleich werden Ausschreibungsmengen und Förderregeln angepasst.
Besonders relevant für Unternehmen sind die geplante Ausweitung der Direktvermarktung, das Ende der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen sowie neue Anforderungen an Mess- und Steuerungstechnik bereits bei kleineren Erzeugungsanlagen. Für neue PV-Anlagen rückt der Eigenverbrauch stärker in den Mittelpunkt. Kleine Neuanlagen unter 25 Kilowatt sollen künftig weitgehend ohne klassische EEG-Förderung auskommen
Bei größeren neuen Anlagen ab 100 Kilowatt ist zudem ein Refinanzierungsbeitrag vorgesehen, wenn Markterlöse über dem anzulegenden Wert liegen. Damit nähert sich die Förderung dem europäischen Modell zweiseitiger Differenzverträge an.
Weitere angedachte Änderungen betreffen unter anderem die Begrenzung von Einspeisespitzen bei kleinen und mittleren PV-Dachanlagen, was auch neue Anreize für Speicher setzt, Anpassungen bei Bioenergie und Windenergie sowie den Abbau einzelner Berichtspflichten. Insgesamt setzt der Entwurf auf mehr Marktintegration, mehr Flexibilität und eine stärkere Entlastung der Stromnetze. Für Unternehmen mit eigenen Erzeugungsanlagen, PV-Projekten oder Investitionsplanungen lohnt es sich den Ausgang der EEG-Novelle zu verfolgen.
Weitere Informationen zu den Entwürfen finden Sie hier.
Einordnung der EEG-Novelle aus Sicht der DIHK:
Der weitere Ausbau erneuerbarer Energien wird durch Klimaziele, CO₂-Bepreisung und sinkende Stromgestehungskosten getragen, sodass nach ganz überwiegender Meinung der Wirtschaft eine EEG-Förderung für neue Anlagen schrittweise entbehrlich wird. Für den Übergang empfehlen wir Investitionszuschüsse, da sie Marktsignale stärken und den Abschluss von Power Purchase Agreements (PPAs) erleichtern.
Die DIHK sieht die Einführung von Differenzverträge sehr kritisch, weil dadurch die Marktintegration erneuerbarer Energien massiv behindert wird. Steigende Systemkosten, die sich in höheren Strompreisen für die Wirtschaft niederschlagen, sind wahrscheinlich, wenn Marktsignale nur noch eingeschränkt wirksam sind.
Sollte die Bundesregierung bei ihrer geplanten Umstellung auf Differenzverträge bleiben, sollte die Dauer der Förderjahre auf dem Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2045 schrittweise abschmelzen, sodass nach 2045 keine Förderansprüche für Neuanlagen bestehen. Zum Beispiel würden Neuanlagen, die 2030 ans Netz gehen, nur noch für 14 Jahre gefördert.
Die DIHK spricht sich für eine jährliche Kopplung der Ausbauziele erneuerbarer Energien an die tatsächliche Stromnachfrage aus. Die im aktuellen EEG verankerte Nachfrage von 750 TWh dürfte weit unterschritten werden. Seit Jahren geht die Nachfrage sogar zurück.
Aus der Perspektive der Wirtschaft sollten die Höchstwerte für Gebote bei Wind an Land und Solarenergie des ersten und zweiten Segments um 25 bis 30 Prozent gesenkt werden, um ein level playing field mit dem marktlichen Ausbau über PPAs sicherzustellen. Die aktuellen Höchstwerte im EEG liegen deutlich über den marktlichen Preisen im Rahmen von PPAs, wodurch sich der marktliche Ausbau in Deutschland nicht entfalten kann.
Eine Anhebung des Höchstwertes der Förderung für Biomasseanlagen wird kritisch betrachtet. Der Markt sollte über den Einsatz von Biomasse entscheiden. Die Förderung führt zu einer verstärkten Verwendung im Strommarkt, obwohl eine andere energetische oder stoffliche Verwendung sinnvoller sein könnte.
Quelle Bundesregierung, DIHK Stand: 04.08.2026
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