IHKs fordern Stromsteuersenkung für alle Unternehmen und strukturelle Reformen im Energiebereich
Leipzig/ Dresden/ Chemnitz, 29. Oktober 2026. Hohe Energiepreise belasten die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Während die Einflussmöglichkeiten auf die internationalen Öl- und Gasmärkte begrenzt sind, bestehen bei den Stromkosten erhebliche politische Gestaltungsspielräume. Diese sollte die Bundesregierung und Bundesnetzagentur entschieden nutzen.
„Die wiederholt angekündigte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle Unternehmen ist überfällig. Sie würde die Stromkosten unmittelbar senken und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken“, betonen die drei IHKs.
Die Stromsteuer beträgt derzeit 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Eine Senkung auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent je Kilowattstunde würde spürbare Entlastungen bringen: Ein Hotel könnte jährlich um rund 10.000 Euro, ein Einkaufszentrum um etwa 200.000 Euro und ein großes Rechenzentrum um rund eine Million Euro entlastet werden. Auch die Logistikbranche mit stromintensiven Kühl- und Lagerprozessen würde erheblich profitieren. Darüber hinaus würde der bürokratische Aufwand für nachträgliche Rückerstattungsprozesse für das schon entlastete produzierende Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft entfallen. Die freiwerdenden Mittel schaffen Spielräume für Investitionen, Innovationen und wettbewerbsfähigere Preise.
Netzentgelte als Kostenhebel stärker in den Fokus rücken
Einen noch größeren Bestandteil an den Stromkosten von Endkunden bilden die Netzentgelte, die bei 20 bis 30 Prozent des Gesamtpreises pro Kilowattstunde ausmachen können. Vor dem Hintergrund der in den kommenden Jahren notwendigen Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen in den Stromnetzen, welche über Netzentgelte refinanziert werden müssen, ist tendenziell mit einem Anstieg dieses Kostenblockes zu rechnen. Die bereits im Koalitionsvertrag vorgesehene Deckelung der Netzentgelte muss dauerhaft umgesetzt werden. Der staatliche Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten darf nicht wie derzeit angekündigt um 30 Prozent gekürzt und bis 2029 befristet werden, sondern sollte langfristig und verlässlich aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Das schafft Planungssicherheit, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und setzt wichtige Wachstumsimpulse für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
„Der Ausbau und die Modernisierung der Strominfrastruktur sind längst nicht mehr nur energie-, sondern auch sicherheitspolitische Aufgaben. Sie erhöhen die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastruktur und verringern die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten. Eine Mitfinanzierung aus dem Verteidigungsetat erscheint daher gerechtfertigt“, teilen die sächsischen IHKs einvernehmlich mit.
Wettbewerbsfähige Strompreise sind der Schlüssel für Transformation und Wachstum
Angesichts steigender Anforderungen an Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und Resilienz ist die Elektrifizierung von Produktionsprozessen, Mobilität und Wärmeversorgung für viele Unternehmen der wirtschaftlich sinnvollste Weg. Dabei können intelligentes Energiemanagement, Eigenerzeugung und Speicher zur Entlastung einzelner Unternehmen, Haushalte sowie des gesamten Energiesystems beitragen. Steuern, Abgaben und Umlagen, die Strom verteuern und damit resiliente und nachhaltige Lösungen im Wettbewerb benachteiligen, sind auf den Prüfstand zu stellen. Gerade in Ostdeutschland, wo unvermeidbare Energiekosten aufgrund geringerer Margen stärker ins Gewicht fallen, können Entlastungen Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung setzen.