EORI-Nummer – Verpflichtung zur Nutzung des Zoll-Portals
Ab dem 01. Oktober 2026 wird die Nutzung des Zoll-Portals für die Beantragung, Stammdatenänderung sowie Beendigung einer EORI-Nummer verpflichtend.
Grundlage für die Verpflichtung ist Art. 6 Abs.1 UZK (Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union).
Die Formulare für die Beantragung oder Beendigung einer EORI- oder Niederlassungsnummer sowie Änderung der Stammdaten stehen im Zoll-Portal unter „Dienstleistungen“ in der „EORI-Nr.-Verwaltung“. zur Verfügung. Ab dem 01.10.2026 sind alle Privatpersonen und Wirtschaftsbeteiligte verpflichtet, ihre Anträge grundsätzlich über das Zoll-Portal zu stellen. Die Vordrucke mittels Formularversion 0870 dürfen nur noch im Ausfallverfahren (das Zoll-Portal steht nicht zur Verfügung) genutzt werden. Drittländische Beteiligte können, sofern sie keinen Zugang zum Zoll-Portal mittels ELSTER, Online Ausweis, Bund-ID und bei vorhandener EORI-Nummer über ein eIDAS-konformes Signaturzertifikat erhalten, ebenfalls das Ausfallverfahren nutzen. Zur Prüfung dieser Voraussetzung ist dem Antrag eine formlose Begründung zu dem Erfordernis und der Zuständigkeit der deutschen Zollverwaltung beizufügen.
Das Zoll-Portal bietet Unternehmen, Behörden sowie Privatpersonen einen zentralen Zugang zu den Onlineleistungen des Zolls, dafür genügt eine Registrierung unter www.zoll-portal.de mit digitaler Identifizierung (z. B. ELSTER, Online-Ausweis, BundID).