International | 23.07.2024
Carnet A.T.A. – Saudi-Arabien erweitert die Anwendungsbereiche
Wir wurden von der Internationalen Handelskammer (ICC) informiert, dass ab sofort für das Königreich Saudi-Arabien neben der Anlage B.1 (Messe- und Ausstellungsgüter), auch für die Anwendungsbereiche
B.2 (Berufsausrüstung)
B.3 (Warenmuster)
Carnets A.T.A. ausgestellt werden dürfen.
Zur Antragstellung gelangen Sie hier.