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International | 23.07.2024

Carnet A.T.A. – Saudi-Arabien erweitert die Anwendungsbereiche

Wir wurden von der Internationalen Handelskammer (ICC) informiert, dass ab sofort für das Königreich Saudi-Arabien neben der Anlage B.1 (Messe- und Ausstellungsgüter), auch für die Anwendungsbereiche 

B.2 (Berufsausrüstung)

B.3 (Warenmuster) 

Carnets A.T.A. ausgestellt werden dürfen.

Zur Antragstellung gelangen Sie hier.

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Bei Fragen hilft Ihnen Nadine Thieme gerne weiter.

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F: +49 341 1267-1126
E: nadine.thieme@leipzig.ihk.de

Porträt Nadine Thieme