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News | 07.08.2026

Bundesnetzagentur startet Konsultation zur Netzentgeltreform AgNes

Die Bundesnetzagentur hat am 6. August 2026 den Festlegungsentwurf zur allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) veröffentlicht. Die Regulierungsbehörde bleibt dabei im Kern der Linie ihres im Mai präsentierten Zwischenstandsberichts treu.

Vor dem Hintergrund technischer Innovationen und der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesektors verfolgt die Bundesnetzagentur das Ziel, die Netzentgeltsystematik stärker neuen Erfordernissen eines klimafreundlichen Energiesystems auszurichten und die Kostenverteilung zwischen den verschiedenen Akteursgruppen neu zu ordnen. Hier ist ein Überblick über den Vorschlag:

  • Prosumer: Eigenerzeugung in der Niederspannung wird mit einem Aufschlag von 70–90 Prozent auf den Grundpreis versehen. Ab April 2028 soll die Prosumer-Eigenschaft auf der Stromrechnung ausgewiesen werden.
  • Gewerbe und Industrie: Für Unternehmen ab der Mittelspannung wird der Leistungspreis durch einen frei bestellbaren Kapazitätspreis ersetzt. Bei Überschreitung der Kapazität soll ein erhöhter Arbeitspreis von 200–350 Prozent des regulären Arbeitspreises gelten. 
  • Industrie-Sondernetzentgelte: Das Bandlastprivileg für Bestandsanlagen soll bis Ende 2031 fortgeführt werden. Für atypische Netznutzer gilt dies nur bei einem durchschnittlichen Verbrauch von mehr als 10 GWh in den Jahren 2024–2027. 
  • Einspeiseentgelt: Neue Erzeugungsanlagen und Speicher zahlen künftig grundsätzlich ein kapazitätsbasiertes Finanzierungsentgelt. Die Höhe soll über einen rollierenden Fünfjahresdurchschnitt der Netzkosten ermittelt werden. Bestandsanlagen bei Speichern, Erzeugern und Elektrolyseuren bleiben unter bestimmten Voraussetzungen 20 Jahre von den neuen Finanzierungsentgelten befreit. Voraussetzung ist insbesondere eine FID vor dem 1. Januar 2027 und Inbetriebnahme bis 4. August 2029. 
  • Dynamische Netzentgelte: Für Endverbraucher zunächst nicht vorgesehen. Für Speicher und Einspeiser sollen sie frühestens ab 2030 bzw. 2032 eingeführt werden und benötigen eine separate Methodenfestlegung. 

Weiter Informationen und die Möglichkeit zur Stellungnahme finden Sie bei der Bundesnetzagentur.  Für eine Beachtung in der Stellungnahme der IHK-Organisationen wenden sich sich gerne an Benjamin Rummel.

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