Abfertigungspauschale (Handling Fee) bei der Einfuhr von Sendungen im Fernabsatzverkehr (e-commerce)
Ab dem 1. November 2026 wird bei der Einfuhr von Sendungen im Fernabsatzverkehr unabhängig vom Warenwert zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr der Union ("Union Handling Fee" bzw. Abfertigungspauschale) in Höhe von 2 Euro je Warenkategorie erhoben.
Die bislang geltende Zollfreigrenze für e-commerce Sendungen aus Nicht-EU-Staaten mit einem Warenwert bis zu 150 Euro entfiel zum 1. Juli 2026. Seitdem wird bei Paketsendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro für jede in der Paketsendung enthaltende Warenkategorie eine pauschale Zollabgabe in Höhe von 3 Euro eingeführt. Zusätzlich wird ab dem 1. November 2026 – unabhängig vom Warenwert – eine Abfertigungspauschale („Union Handling Fee“) in Höhe von 2 Euro je Warenkategorie eingeführt. Die Abfertigungspauschale wird sowohl im ATLAS IMPOST als auch in ALTAS Zollbehandlung transaktionsbezogen vorgenommen.
Beispiel: Bei einer Sendung mit 4 Paar Socken werden 9 Euro Zoll und zusätzlich 2 Euro Abfertigungspauschale erhoben. Bei einer Sendung mit 4 Paar Socken, ein Plüschtier und ein Mobiltelefon-Ladekabel entstehen Kosten von 9 Euro Zoll und 6 Euro Abfertigungspauschale.
Die Abfertigungspauschale entsteht grundsätzlich mit der Annahme der Zollanmeldung und ist nicht erstattungsfähig. Diese Maßnahme wurde bereits in den Elektronischen Zolltarif Online (EZT-Online) und TARIC eingepflegt. Die Steuer, in Höhe von 19 bzw. 7 Prozent ist weiterhin abzuführen. Weitere Informationen finden Sie auch unter den Veröffentlichungen der Generalzolldirektion (LINK).
Ab dem 1.11.2026 ist zudem bei Sendungen mit einem Sachwert bis zu 150 Euro verpflichtend die sogenannte Produktkennung (Art. 1 Nr. 57 UZK-DA) als zusätzliche Angabe in der Zollanmeldung erforderlich. Die Produktkennung unterteilt sich in:
- "Händler-Produktkennung"; z.B. Artikelnummer der Online-Plattform,
- "nicht standardisierte Hersteller-Produktkennung"; z.B. Modellnummer und
- "standardisierte Hersteller-Produktkennung"; z.B. GTIN, EAN, ISBN oder UPC.
Weitere Einzelheiten enthält die ATLAS-Teilnehmerinformation 0984/2026 vom 20. August 2026 (LINK).