Kompakt & praxisnah: Was die KI-Verordnung für den Tourismus bedeutet
Künstliche Intelligenz entwickelt sich rasant – und findet längst auch im Tourismus ihren Platz: Ob Chatbots zur Gästeberatung, automatische Bilderkennung bei der Content Pflege oder intelligente Empfehlungssysteme für Reisende – viele Anwendungen erleichtern den Arbeitsalltag und verbessern das Kundenerlebnis. Doch mit den neuen Möglichkeiten wachsen auch die Anforderungen an Sicherheit, Transparenz und Verantwortung.
Dafür wurde die EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz, der sogenannte AI-Act entwickelt, die bereits am 1. August 2024 in Kraft trat. Er ist das weltweit erste umfassende Regelwerk für den Umgang mit KI – und betrifft auch touristische Betriebe in Deutschland, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Viele fragen sich: Welche Regelungen gelten für mich? Was darf ich rechtskonform wie einsetzen – und wie schule ich meine Mitarbeitenden?
In Kooperation mit dem Mittelstand-Digital Zentrum Chemnitz und dem Deutschen Ferienhausverband geben wir Ihnen in diesem Webinar einen kompakten Überblick über die wichtigsten Inhalte der KI-Verordnung, ordnen ein, was sie für touristische Unternehmen konkret bedeutet, und zeigen anhand praxisnaher Beispiele, worauf Sie achten sollten.
Ziel ist es, Ihnen Sicherheit im Umgang mit dem Thema zu geben – und Mut, die Chancen neuer Technologien verantwortungsvoll zu nutzen.
Weitere Informationen hier.
Termine:
Bei Fragen rund um die Teilnahme hilft Ihnen Daniela Kulik gerne weiter.
T:
+49 341 1267-1328
M:
+49 151 12671156
F: +49 341 1267-1422
E: daniela.kuliknoSpam@leipzig.ihk.de