Mit diesem Formular können Sie eine Ratenzahlung (Stundung) Ihrer offenen Forderung von Prüfungsgebühren beantragen. Grundlage ist § 8 der Gebührenordnung der IHK zu Leipzig. Eine Stundung kommt nur in Betracht, wenn die sofortige Zahlung für Sie mit erheblichen Härten verbunden wäre und der Zahlungsanspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. Ein Antrag führt nicht automatisch zur Bewilligung; die IHK prüft jeden Fall einzeln und wird bei Bedarf Nachweise zu Ihrer finanziellen Situation anfordern.