Antrag auf Ratenzahlung von Prüfungsgebühren

Mit diesem Formular können Sie eine Ratenzahlung (Stundung) Ihrer offenen Forderung von Prüfungsgebühren beantragen. Grundlage ist § 8 der Gebührenordnung der IHK zu Leipzig. Eine Stundung kommt nur in Betracht, wenn die sofortige Zahlung für Sie mit erheblichen Härten verbunden wäre und der Zahlungsanspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. Ein Antrag führt nicht automatisch zur Bewilligung; die IHK prüft jeden Fall einzeln und wird bei Bedarf Nachweise zu Ihrer finanziellen Situation anfordern.

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Ratenzahlung + Absenden

Die Ratenzahlung ist maximal auf 12 Monate ausgelegt, die Mindestrate beträgt 50,00 EUR. Ihr Vorschlag wird geprüft und ggf. angepasst. Eine Ratenzahlung wird nur bei Vorliegen einer erheblichen Härte gewährt und ist keine Standard-Option „auf Wunsch“. Bei Verzug einer Ratenzahlung mit mehr als 3 Arbeitstagen wird die gesamte Schuld auf einmal fällig.

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen das Sekretariat der Prüfungsorganisation gerne weiter.

T: 0341 1267-1351
F: 0341 1267-1426
E: bildung@leipzig.ihk.de