MB_05_06_15 | Entgelte für Leistungen der IHK Seite drucken

Entgelte für Leistungen der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig

I. Geschäftsbereich Dienstleistungen
A. Abteilung Servicecenter
1. IHK eigene Veröffentlichungennach aktueller Preisliste
B. Abteilung Mitgliederbetreuung
1. Fachliche Stellungnahmen und Beratungen
1.1 Anfertigung der fachlichen Stellungnahme über die Tragfähigkeit der Existenzgründung für die Förderung von Maßnahmen aus dem Europäischen Sozialfonds im Freistaat Sachsen (ESF Plus Gleichstellung - Teil B: Gründerinnenprämie)je Stellungnahme 50,00 EUR
1.2 Anfertigung der fachlichen Stellungnahme über die Tragfähigkeit der Existenzgründung
für die Gewährung des § 93 SGB III – Gründungszuschuss
je Stellungnahme 50,00 EUR
1.3 Anfertigung der fachlichen Stellungnahme über die Tragfähigkeit der Existenzgründung
für die Gewährung von § 16b SGB II - Einstiegsgeld
je Stellungnahme 50,00 EUR
1.4 Anfertigung der fachlichen Stellungnahme für die Gewährung der - Existenzgründungen
von Frauen im ländlichen Raum der Landesdirektion Sachsen
je Stellungnahme 50,00 EUR
1.5 Anfertigung fachlicher Einschätzungen für Unternehmenskonzepte/Unternehmensideenje Stellungnahme 50,00 EUR
1.6 Unternehmensbezogene Existenzgründungsberatung und Existenzsicherungsberatung
für Zugehörige der IHK zu Leipzig und in Existenzgründung befindlichen
Personen
pro angefangene Stunde
50,00 EUR
1.7 Werden mehrere Einzelstellungnahmen für ein Unternehmen zeitnah erstellt,
wird die insgesamt aufgewandte Zeit bei der Berechnung des Entgeltes zugrunde
gelegt.
2. Beratung und Begleitung im In- und Ausland
Beratungsleistung ab zweiter Stunde in der IHK zu Leipzig sowie Begleitung ab
erster Einsatzstunde einschließlich der Zeiten für die Vor- und Nachbereitung des
externen Einsatzes
nach jeweils aktuellem
Stundensatz pro Stunde
Zusätzlich werden Reisekosten (öffentliche Verkehrsmittel oder Kilometerentschädigung
Pkw), Spesen (Tagegelder) und Übernachtungskosten (Hotel) und
sonstige Auslagen (Parkplatzgebühren, Ausfuhrgebühren), die der IHK durch den
Einsatz entstehen, weiterberechnet.
nach Aufwand je Einsatzstunde
einschließlich der Zeiten für die
Vor- und Nachbereitung
des Einsatzes
3. Umfragen zu Handelsbräuchen nach gerichtlicher Aufforderungnach tatsächlichem Aufwand
4. Rechtsauskünfte/-beratung
Beratungsleistung ab zweiter Stunde nach jeweils aktuellem Stundensatz pro Stunde
II. Geschäftsbereich Grundsatzfragen
A. Abteilung Wirtschafts- und Bildungspolitik
1. Bearbeitungsentgelt Bildungsberatung
1.1 Bearbeitungsentgelt für Konzeptionen von Bildungsmaßnahmen60,00 EUR
1.2 Bestätigung von Qualifizierungsnachweisen20,00 EUR
1.3 Bescheinigung für Bestätigung von Qualifikationsnachweisen und Qualifikationsbausteinen QAB60,00 EUR
1.4 Bestätigung des Qualifizierungsbildes nach § 4 Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung (BAV BVO)
1.4.1 Bundeseinheitliche Qualifizierungsbausteine nach Vorgabe BBiG60,00 EUR
1.4.2 durch Bildungseinrichtungen selber erstellte Qualifizierungsbausteine60,00 EUR
1.5 Dokumentenprüfung TeilqualifikationPro Antrag 50,00 EUR
2. Statistische Auswertungen und Recherchen  
- Mitglieder der IHK zu Leipzig ab zweiter Stunde
- Nichtmitglieder, soweit diese im gesetzlichen Auftrag handeln
nach jeweils aktuellem Stundensatz pro Stunde
3. Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen gemäß § 16 SGB II30,00 EUR
4. Fachgremium „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“
Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit (Sitzungen, Besprechungen, Aufgabenvorbereitung, Korrektur, Telefonate) 
nach tatsächlichem Aufwandpro Stunde 55,00 EUR
Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen15,00 EUR
Reisekosten werden gemäß der IHK Dienstreiseordnung erstattet. Die reinen Reisezeiten werden nicht vergütet. 
B. Abteilung Prüfungsorganisation 
1. Bereitstellung/Verkauf von Prüfungsaufgaben, die durch die IHK zu Leipzig erstellt wurdenpro Fach je Aufgabensatz (incl. Lösungshinweise) nach tatsächlichem Aufwand
1.1 Bereitstellung gegen Auslagenersatz bzw. Kostenerstattung an andere Industrie- und Handelskammern^
1.2 Verkauf an Dritte^
2. Entgelt für die Kompetenzfeststellung, Rücktritt, Nichtteilnahme^
2.1 Kompetenzfeststellung bei Teilqualifikationen

Das Entgelt ist mit der Anmeldung der Teilnehmer zur Kompetenzfeststellung fällig. 
pro Modul-Test und Teilnehmer       250,00 EUR

2.2 

Tritt ein Teilnehmer nach der Anmeldung aus wichtigem Grund vor Beginn der Kompetenzfeststellung zurück, werden 50 % des Entgeltes fällig. Der wichtige Grund ist schriftlich nachzuweisen (z. B. durch ein ärztliches Attest). Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet die IHK zu Leipzig. 

Erfolgt ein Rücktritt nach Beginn der Kompetenzfeststellung oder nimmt der Teilnehmer an der Kompetenzfeststellung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, werden 100 % des Entgeltes fällig.

3. Ausfertigung Schmuckurkunde bzw. Schmuckmeisterbrief (gerahmt/DIN A3/farbig/je Stück) inkl. Zusendung an Antragsteller innerhalb von Deutschland (auf Grundlage einer vor der IHK zu Leipzig erfolgreich abgeschlossenen Fortbildungsprüfung)84,00 EUR
4. Schiedsgerichtsverfahren 

Im Verfahren vor dem Schiedsgericht der IHK zu Leipzig beträgt das Bearbeitungsentgelt gemäß Schiedsgerichtsordnung

bis zu einem Streitwert von 25.000,00 EUR
bis zu einem Streitwert von 100.000,00 EUR
bis zu einem Streitwert von 150.000,00 EUR
über einem Streitwert von 150.000,00 EUR

Erfordert die Erledigung der Streitsache einen über das durchschnittliche Maß  hinausgehenden Zeit- und Arbeitsaufwand, insbesondere eine umfangreiche  Beweisaufnahme, so kann das Schiedsgericht das Bearbeitungsentgelt bis höchstens um die Hälfte erhöhen. Neben den Schiedsgerichtsentgelten werden Auslagen für Schreibarbeiten, Porto, Zustellungskosten u. ä., die sich im Allgemeinen auf 15 Prozent der schiedsgerichtlichen Entgelte, maximal jedoch auf 100,00 EUR, belaufen, erhoben. Darin nicht inbegriffen sind die im Rahmen der zu vereinbarenden Schiedsverfahrensordnungen anfallenden Vergütungen für die Schiedsrichter.

 

    600,00 EUR
1.000,00 EUR
1.500,00 EUR
2.000,00 EUR

III. Sonstige Entgelte
Durchführung von IHK-Veranstaltungennach vorheriger Kalkulation 
IV. Generelle Festlegung

1.  Allgemeine Umsatzsteuerklausel 
Bis auf den Tatbestand in Kapitel II. B 1.1 sind die Entgelttatbestände gemäß der vorstehenden Entgeltordnung entsprechend § 2b UStG umsatzsteuerbar bzw. umsatzsteuerpflichtig. Sie werden daher mit der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die in der Entgeltordnung angegebenen Entgelte verstehen sich im Übrigen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

2. Dokumentation
Die Dokumentation der Unterlagen erfolgt in den Softwareprogrammen „EVA Rechnungen“ und „D3 Archiv“. 

3. Mitgeltende Unterlagen
Finanzstatut (Dokumenten-ID P004789326)

 

Aktualisierung: 01.11.2025