Die IHK-Vollversammlung kurz erklärt
Das „Parlament der Unternehmer“
In der IHK-Vollversammlung, dem „Unternehmerparlament“ oder auch dem „höchsten Organ der IHK“, praktizieren die demokratisch gewählten Vertreter der regionalen Wirtschaft ihre Selbstverwaltung. Und dies vor allem, indem sie dort die Richtlinien der IHK-Arbeit festlegen.
Unser oberstes Organ
Die Aufgaben der Vollversammlung, die speziell für die IHK zu Leipzig im § 5 der Satzung geregelt sind, werden durch folgende vier Inhalte bestimmt:
- 1. Richtlinien der IHK-Arbeit
- 2. Satzungshoheit
- 3. Finanzhoheit
- 4. Personalhoheit über die Organe der IHK
1. Richtlinien der IHK-Arbeit
2. Satzungshoheit
3. Finanzhoheit
4. Personalhoheit über die Organe der IHK
Die neue Vollversammlung wird im Jahr 2026 gewählt.
Stimmen Sie jetzt für Ihre Favoriten ab!
Ich möchte diesen Beitrag teilen