Bekanntmachungen
Bekanntmachung zur Neuwahl der Vollversammlung der IHK zu Leipzig der X. Wahlperiode (2026 bis 2031)
Am 25. August 2025 veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger.
- 1. Neuwahl der Vollversammlung
- 2. Wahlgruppen, Betriebsgrößenklassen
- 3. Wahlbezirk
- 4. Sitzverteilung der zu wählenden Mitglieder der Vollversammlung
- 5. Wahl eines Wahlausschusses
- 6. Auslegung der Wählerlisten
- 7. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- 8. Durchführung der Wahl
- 9. Wahlergebnis
Die Amtszeit der Vollversammlung der IX. Wahlperiode endet gemäß § 8 Abs. 1 der Wahlordnung vom 17. Juni 2025 mit der konstituierenden Sitzung der neu gewählten Vollversammlung.
Die Mitglieder der neuen Vollversammlung sind für die X. Wahlperiode vom Jahr 2026 bis zum Jahr 2031 zu wählen.
Nach § 1 der Wahlordnung der IHK zu Leipzig wählen die IHK-Zugehörigen aus ihrer Mitte in allgemeiner, geheimer und freier Wahl unmittelbar 59 Mitglieder der Vollversammlung für die Dauer von fünf Jahren. Die Wahl findet gemäß § 17 der Wahlordnung kombiniert elektronisch (elektronische Wahl) und schriftlich (Briefwahl) statt.
Die IHK-Zugehörigen sind für die Wahl in folgende Wahlgruppen unterteilt:
- Produzierendes Gewerbe
Dazu zählen die Betriebe des Baugewerbes, des Bergbaus und Gewinnung von Steine und Erden, des verarbeitenden Gewerbes, der Energieversorgung, der Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen. - Handel
Dazu zählen Einzelhandel, Großhandel und Handelsvermittlungen. - Dienstleistungen
Dazu zählen die Beteiligungsgesellschaften, die Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, die Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen, Erziehung und Unterricht, das Gesundheits- und Sozialwesen, die Kunst, Unterhaltung und Erholung, die Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, private Haushalte mit Hauspersonal sowie die Herstellung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt. - Verkehr/Logistik
Dazu zählen die Betriebe des Verkehrs und der Lagerei. - Gastgewerbe
Dazu zählen Betriebe der Beherbergung und der Gastronomie. - Kreditinstitute/Versicherungen
Dazu gehören Betriebe der Zentralbanken und Kreditinstitute, der Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung), Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen, sonstige Finanzierungsinstitutionen. - Landwirtschaft
Dazu zählen die Betriebe Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei. - Medien, Information und Kommunikation
Dazu zählen Betriebe der Information und Kommunikation, Werbe- und Verlagswirtschaft, PR-Agenturen, Datenverarbeitung, Informationsdienstleister, auch soweit sie Netze zur Nachrichtenübermittlung betreiben, Rundfunk, Fernsehen, Filmproduktion und jeweils verwandte Betriebe. - Immobilienwirtschaft
Dazu zählen das Grundstücks- und Wohnungswesen. - Finanz- und Versicherungsvermittler
Dazu zählen mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten.
Innerhalb der Wahlgruppen
1. Produzierendes Gewerbe
2. Handel
3. Dienstleistungen
4. Verkehr/Logistik
8. Medien, Information und Kommunikation
werden folgende Betriebsgrößenklassen gebildet:
a. Betriebsgrößenklasse I: bis 19 Beschäftigte
b. Betriebsgrößenklasse II: ab 20 Beschäftigte.
Der Wahlbezirk umfasst den gesamten IHK-Bezirk der IHK zu Leipzig.
Die IHK-Zugehörigen wählen in ihrer Wahlgruppe folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung:
Wahlgruppe | Mitgliederzahl |
---|---|
Wahlgruppe 1 Produzierendes Gewerbe | 16 5 Mitglieder 11 Mitglieder |
Wahlgruppe 2 Handel davon Betriebsgrößenklasse I Betriebsgrößenklasse II | 9 5 Mitglieder 4 Mitglieder |
Wahlgruppe 3 Dienstleistungen davon Betriebsgrößenklasse I Betriebsgrößenklasse II | 15 9 Mitglieder 6 Mitglieder |
Wahlgruppe 4 Verkehr/Logistik davon Betriebsgrößenklasse I Betriebsgrößenklasse II | 6 2 Mitglieder 4 Mitglieder |
Wahlgruppe 5 Gastgewerbe | 2 |
Wahlgruppe 6 Kreditinstitute/Versicherungen | 3 |
Wahlgruppe 7 Landwirtschaft | 1 |
Wahlgruppe 8 Medien, Information und Kommunikation davon Betriebsgrößenklasse I Betriebsgrößenklasse II | 4 2 Mitglieder 2 Mitglieder |
Wahlgruppe 9 Immobilienwirtschaft | 2 |
Wahlgruppe 10 Finanz- und Versicherungsvermittler | 1 |
Gesamt | 59 |
Die Vollversammlung wählte am 10. Dezember 2024 den Wahlausschuss der IHK zu Leipzig mit folgenden Mitgliedern:
- Peter Linke, Veranstaltungstechnik Linke e. K., Leipzig
- Ute Steglich, US-Consulting, Leipzig
- Ingo Winkler, Ratskeller der Stadt Leipzig GmbH, Leipzig
- Petra Wallasch, Rapidobject GmbH, Leipzig
- Mario Bauer, Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, Leipzig, als Wahlbeauftragten.
Als Nachrücker wurde
- Frank Dörr, Technoplan Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH, Leipzig gewählt.
Die Mitglieder des Wahlausschusses wurden mit der Durchführung der Neuwahlen beauftragt.
Vorsitzender des Wahlausschusses ist Herr Ingo Winkler. Er wird vertreten von Frau Petra Wallasch.
Der Wahlbeauftragte stellt nach Vorgaben des Wahlausschusses Listen der wahlberechtigten IHK-zugehörigen Unternehmen getrennt nach Wahlgruppen auf (Wählerlisten) und legt sie dem Wahlausschuss zur Bestätigung vor. Nach § 14 der Wahlordnung können die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten innerhalb der Geschäftszeiten der IHK zu Leipzig im Servicecenter in der Hauptgeschäftsstelle, Goerdelerring 5, 04109 Leipzig, Einsicht in die Wählerlisten nehmen. Die Einsicht beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe.
Die Einsicht ist von Montag, den 22. September 2025, 09:00 Uhr, bis Montag, den 6. Oktober 2025, 18:00 Uhr, möglich.
Zusätzlich ist die Einsichtnahme im Zeitraum vom 22. September bis 6. Oktober 2025 an den Sprechtagen der Regionalbüros der IHK zu Leipzig jeweils von 09:00 bis 17:00 Uhr möglich:
- montags: Breite Straße 19, 04860 Torgau
- dienstags: Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna
- mittwochs: Karl-Marx-Straße 8, 04668 Grimma
- donnerstags: August-Bebel-Straße 2, 04509 Delitzsch
Der Wahlbeauftragte geht nach Vorgaben des Wahlausschusses bei der Aufstellung der Wählerlisten von den, der IHK vorliegenden Unterlagen aus und weist danach die Wahlberechtigten den einzelnen Wahlgruppen zu. Wahlberechtigte, die mehreren Wahlgruppen angehören, werden vom Wahlausschuss einer Wahlgruppe zugeordnet, falls diese bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist keinen Antrag auf Zuweisung zu einer Wahlgruppe gestellt haben.
Wahlberechtigte, die ausschließlich als persönlich haftende Gesellschafter eines anderen Wahlberechtigten, als Besitzgesellschaft für einen anderen Wahlberechtigten tätig oder als atypisch stille Gesellschaft an einem anderen Wahlberechtigten beteiligt sind, werden der Wahlgruppe dieses anderen Wahlberechtigten zugeordnet.
Änderungsanträge und Einsprüche gegen die Wählerlisten sind binnen zwei Wochen (7. bis 20. Oktober 2025) nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich beim Wahlbeauftragten einzureichen. Eine Übermittlung mit qualifiziert elektronischer Signatur, per Fax oder eines unterzeichneten Dokuments per E-Mail ist ebenfalls zulässig. Nach Ablauf der Einspruchsfrist entscheidet der Wahlausschuss über Anträge auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe sowie über Einsprüche gegen die Wählerlisten und stellt nach Prüfung und Entscheidung aller Anträge und Einsprüche die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten innerhalb einer Woche fest und schließt diese ab.
Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist. Wahlberechtigt sind nach § 5 der Wahlordnung die IHK-Zugehörigen. Jeder IHK-Zugehörige hat nur eine Wahlstimme, und zwar ausschließlich in seiner Wahlgruppe.
Auf § 14 Abs. 6 der Wahlordnung, der den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt, wird verwiesen.
Die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen werden hiermit aufgefordert, in der Zeit vom 7. Oktober bis 4. November 2025 nach § 15 der Wahlordnung schriftliche Wahlvorschläge, die auch Eigenbewerbungen sein können, für ihre jeweilige Wahlgruppe unter der Anschrift:
Wahlausschuss
IHK zu Leipzig
Goerdelerring 5
04109 Leipzig
einzureichen, wobei auch eine Übermittlung mit qualifiziert elektronischer Signatur, per Fax oder Übermittlung eines unterzeichneten Dokuments per E-Mail (mario.bauernoSpam@leipzig.ihk.de) zulässig ist.
Bewerber können nur für die Wahlgruppe vorgeschlagen werden, für die sie selbst entsprechend der Wählerlisten wahlberechtigt sind. Wahlvorschläge können unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen eingereicht werden:
In den Wahlvorschlägen sind Familienname, Vorname(n), Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift sowie dessen Betriebsgrößenklasse, falls solche in einer Wahlgruppe gebildet wurden, aufzuführen.
Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist, und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung ausschließen.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens drei weiteren Wahlberechtigten der Wahlgruppe unterzeichnet sein. Bei Wahlgruppen mit weniger als 200 Wahlberechtigten reicht es abweichend davon aus, wenn die Wahlvorschläge von mindestens einem weiteren Wahlberechtigten der Wahlgruppe unterzeichnet sind. Unterzeichner von Wahlvorschlägen haben ihren Familiennamen und ihre Anschrift und für den Fall, dass sie einen IHK‑Zugehörigen vertreten, dessen Bezeichnung und Anschrift anzugeben. Ein Wahlberechtigter kann nur Wahlvorschläge für Wahlgruppen unterzeichnen, denen er selbst angehört. Jeder Wahlberechtigte kann auch mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen.
Als Unterschrift für den Wahlvorschlag gilt ebenso eine gegenüber dem Wahlbeauftragten vor Ablauf der Einreichungsfrist abgegebene schriftliche Erklärung eines Wahlberechtigten, dass er einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützt. Die Erklärung kann auch mit qualifizierter digitaler Signatur, per Fax oder eines unterzeichneten Dokuments per E-Mail (mario.bauernoSpam@leipzig.ihk.de) übermittelt werden.
Die Summe der gültigen Wahlvorschläge für eine Wahlgruppe ergibt die Kandidatenliste. Die Kandidaten werden in der Kandidatenliste in der alphabetischen Reihenfolge ihrer ersten Familiennamen aufgeführt. Bei Namensgleichheit entscheidet der Vorname. Jede Kandidatenliste soll mindestens einen Kandidaten mehr enthalten, als in der Wahlgruppe sowie der Betriebsgrößenklasse zu wählen sind.
Die alphabetische Kandidatenliste vermerkt die Betriebsgrößenklasse vor dem Familiennamen, soweit Betriebsgrößenklassen gemäß § 9 Abs. 3 der Wahlordnung gebildet und Sitze gemäß § 11 Abs. 1 Betriebsgrößenklassen zugeordnet sind.
Die IHK-Wahl findet kombiniert elektronisch (elektronische Wahl) und schriftlich (Briefwahl) bis 24. März 2026, 16:00 Uhr (Wahlfrist) statt. Spätestens bis zum Wahltermin am 24. März 2026, 16:00 Uhr muss die Stimmabgabe in elektronischer Form im Wahlportal erfolgreich abgeschlossen sein oder postalisch bei der IHK zu Leipzig, Goerdelerring 5, 04109 Leipzig eingehen.
Die IHK zu Leipzig versendet ab 2. Februar 2026 folgende Wahlunterlagen per Post an die Wahlberechtigten:
- Zugangsdaten zum Wahlportal für die elektronische Wahl
- Login-Kennung, Passwort und URL zum Wahlportal
- Informationen zur Durchführung der Wahl und der Nutzung des Wahlportals
sowie
- Unterlagen für die Briefwahl
- Vordruck für den Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des Wahlrechts (Wahlschein)
- Stimmzettel (gültige Kandidatenliste für die jeweilige Wahlgruppe)
- Stimmzettelumschlag
- Umschlag für die Rücksendung der Wahlunterlagen (Rücksendeumschlag).
Die Stimmabgabe durch den Wahlausübungsberechtigten darf nur persönlich, unbeobachtet sowie nur einmal – entweder in elektronischer Form oder per Briefwahl erfolgen.
Bei der elektronischen Wahl erfolgt die Stimmabgabe in elektronischer Form nach vorheriger Anmeldung und Authentifizierung des Wahlberechtigten am Wahlportal. Die Authentifizierung für den elektronischen Zugang zum Stimmzettel erfolgt durch Passworteingabe und der elektronischen Versicherung, als Stimmberechtigter zu handeln. Mittels der Zugangsdaten erhält der durch diese authentifizierte Wahlberechtigte auf einer von der IHK mitzuteilenden Internetadresse (Wahlportal) den Zugang zum elektronischen Stimmzettel. Das Wahlportal ermöglicht die Stimmabgabe mittels Aufruf eines elektronischen Stimmzettels. Die elektronische Wahl erfolgt durch Kennzeichnung der zu wählenden Kandidaten auf dem elektronischen Stimmzettel im Wahlportal. Der Wahlausübungsberechtigte darf unter Beachtung des § 11 der Wahlordnung höchstens so viele Kandidaten kennzeichnen, wie in der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk und gegebenenfalls der Betriebsgrößenklasse zu wählen sind. Er kann für jeden Kandidaten jeweils nur einmal stimmen.
Bei der Briefwahl kennzeichnet der Wahlberechtigte die von ihm gewählten Kandidaten dadurch, dass er deren Familiennamen auf dem Stimmzettel in dem dafür vorgesehenen Feld ankreuzt. Er darf unter Beachtung der Sitzverteilung nach § 11 der Wahlordnung höchstens so viele Kandidaten ankreuzen, wie in seiner Wahlgruppe sowie den Betriebsgrößenklassen zu wählen sind. Er kann für jeden Kandidaten jeweils nur einmal stimmen. Die Wahlberechtigten können in ihrer Wahlgruppe unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Betriebsgrößenklasse Kandidaten aller Betriebsgrößenklassen unter Beachtung der Sitzverteilung wählen.
Zur Sicherung des Wahlgeheimnisses legt der Wahlberechtigte den von ihm gekennzeichneten, jedoch nicht unterschriebenen Stimmzettel, in den von der IHK mitgelieferten Stimmzettelumschlag ein und sendet ihn bis zum Wahltermin in einem zweiten Umschlag (Rücksendeumschlag) mit dem von ihm oder dem Vertretungsberechtigten unterzeichneten Wahlschein, aus dem seine Wahlberechtigung hervorgeht, zurück.
Spätestens bis zur Wahltermin am 24. März 2025, 16:00 Uhr müssen die Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag in Verbindung mit dem Wahlschein bei der Hauptgeschäftsstelle der IHK zu Leipzig, Goerdelerring 5, 04109 Leipzig eingegangen sein.
Die rechtzeitig bei der IHK zu Leipzig eingegangenen Stimmzettelumschläge mit den Stimmzetteln werden nach Prüfung der Wahlberechtigung unverzüglich und ungeöffnet in die Wahlurne gelegt.
Stellt die IHK bei Prüfung der Wahlberechtigung fest, dass bereits eine elektronische Stimmabgabe oder eine Stimmabgabe per Briefwahl erfolgt ist, so ist der eingegangene Stimmzettelumschlag von einer Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen. Liegt noch keine Stimmabgabe vor, so wird die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe durch die IHK gesperrt.
Nach Abschluss der Wahl ermittelt der Wahlausschuss das Wahlergebnis des Wahlbezirkes. Dazu werden die Ergebnisse der elektronischen Wahl und der Briefwahl jeweils gesondert festgestellt und zu einem Wahlergebnis zusammengefasst. Der Wahlausschuss entscheidet über die Gültigkeit der Stimmzettel.
Ungültig sind Stimmzettel,
- die Zusätze, Streichungen oder Vorbehalte aufweisen,
- die die Absicht des Wählers nicht klar erkennen lassen oder keine Kennzeichnung enthalten,
- auf denen mehr Kandidaten angekreuzt sind, als in der Wahlgruppe sowie den Betriebsgrößenklassen zu wählen sind,
- die weder in einem verschlossenen Stimmzettelumschlag noch einem verschlossenen Rücksendeumschlag eingehen.
Mehrere in einem Stimmzettelumschlag enthaltene Stimmzettel gelten als nur ein Stimmzettel, wenn ihre Kennzeichnung gleichlautend oder nur einer von ihnen gekennzeichnet ist. Andernfalls sind alle Stimmzettel ungültig. Rücksendeumschläge, die lediglich den Stimmzettelumschlag, nicht jedoch den Wahlschein enthalten, werden zurückgewiesen. Das gilt auch, falls der Wahlschein im Stimmzettelumschlag versendet wurde oder nicht vollständig ausgefüllt ist.
Die Sitzverteilung nach § 11 der Wahlordnung erfolgt innerhalb von Wahlgruppen nach der Stimmenanzahl. Gewählt sind in den einzelnen Wahlgruppen sowie Betriebsgrößenklassen diejenigen Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben. Nach § 9 der Wahlordnung hat dabei die Zuordnung nach Betriebsgrößenklassen Vorrang vor der Sitzverteilung nach Stimmenanzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das ein Mitglied des Wahlausschusses zieht; das Gleiche gilt für die Festlegung der Reihenfolge der Nachfolgemitglieder nach § 4 der Wahlordnung.
Unverzüglich nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlausschuss das Wahlergebnis fest, fertigt über die Ermittlung des Wahlergebnisses eine Niederschrift an und macht die Namen der gewählten Kandidaten bekannt.
Der Wahlausschuss sowie auch der Wahlbeauftragte haben ihren Sitz in der Hauptgeschäftsstelle der IHK zu Leipzig, Goerdelerring 5, 04109 Leipzig – Raum 108, Telefon 03 41 12 67-1112, Fax -1150, mario.bauernoSpam@leipzig.ihk.de.
Leipzig, 22. Juli 2025
Ingo Winkler
Vorsitzender des Wahlausschusses