Ablauf der
IHK-Wahl

Kandidatur für die IHK-Vollversammlung: So engagieren Sie sich für die Wirtschaft!

Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der IHK – hier werden Grundsatzentscheidungen getroffen, Positionen abgestimmt und die wirtschaftliche Ausrichtung beschlossen. Sie können aktiv mitwirken, indem Sie sich als Kandidatin oder Kandidat zur Wahl stellen. 

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen – kompakt und verständlich. 


Wer darf kandidieren?

Sie sind wählbar, wenn:
  • Ihr Unternehmen Mitglied der IHK ist,
  • Sie Geschäftsführer, Prokurist oder besonders bestellter Bevollmächtigter sind,
  • Sie volljährig sind,
  • Sie persönlich nicht von der Wahl ausgeschlossen sind (z. B. durch ein rechtskräftiges Urteil eines Gerichts). 

Auch bei mehreren Betrieben gilt: Pro Unternehmen darf eine Person kandidieren.

Wie läuft die Wahl ab?

  • Die Wahl findet alle fünf Jahre statt. 
  • Sie erfolgt kombiniert als Briefwahl und elektronische Wahl. 
  • Jedes Unternehmen darf höchstens so viele Kandidaten kennzeichnen, wie in der Wahlgruppe und gegebenenfalls der Betriebsgrößenklasse zu wählen sind – unabhängig von Größe oder Rechtsform. 
  • Es wird innerhalb von zehn Wahlgruppen abgestimmt.

Was ist die Vollversammlung?

  • Sie ist das höchste Gremium der IHK.
  • Sie bestimmt unter anderem über: 
    - den Wirtschaftsplan sowie die Beitrags- und Gebührenhöhe
    - die wirtschaftspolitischen Positionen
    -  die Richtlinien der Arbeit der IHK. 
  • Regelmäßig finden mindestens vier Sitzungen pro Jahr statt.
  • Die Mitglieder der Vollversammlung sind ehrenamtlich tätig.

Wie reichen Sie Ihre Kandidatur ein?

  1. Wahlvorschlag ausfüllen 
    Online-Formular mit Angaben zu Ihrer Person und dem Unternehmen; Sie erhalten umgehend weitere Informationen direkt von uns. 
  2. Unterschriften von drei Unterstützerinnen oder Unterstützern einholen
    Der Wahlvorschlag muss von mind. drei weiteren Personen, die für IHK-Mitgliedsunternehmen derselben Wahlgruppe vetretungsberechtigt sind, unterzeichnet sein.
  3. Frist beachten 
    Der Wahlvorschlag muss spätestens am 4. November 2025 bei der IHK eingehen.

Welche Angaben sind im Wahlvorschlag erforderlich?

  • Ihr Name und Ihre Anschrift
  • Bezeichnung und Anschrift Ihres Unternehmens
  • Ihre Funktion im Unternehmen
  • Zuordnung zu einer Wahlgruppe
  • Ihre Unterschrift
  • Unterschrift drei Unterstützerinnen oder Unterstützern

Der IHK-Wahlausschuss prüft alle eingereichten Wahlvorschläge und entscheidet über die Zulassung.

Wie wird gewählt?

  • Die gültigen Wahlvorschläge werden in alphabetischen Kandidatenlisten je Wahlgruppe aufgeführt.
  • Alle Wahlberechtigten erhalten die Unterlagen ab Februar 2026 per Post und geben ihre Stimme schriftlich oder elektronisch, fristgerecht ab.  

Nach der Wahl

  • Der IHK-Wahlausschuss zählt die Stimmen aus und veröffentlicht das Wahlergebnis.
  • Alle Kanditdatinnen und Kandidaten werden über das Wahlergebnis schriftlich benachrichtigt. 
  • Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Alle Formulare, Fristen und Informationen zur Wahl...

... finden Sie in unserer Wahlordnung.

wahlordnung


Noch Fragen?

Gern stehen wir Ihnen zur Verfügung!

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen zum Ablauf der Wahl hilft Ihnen der Wahlbeauftragte Mario Bauer gerne weiter.

T: +49 341 1267-1112
M: +49 173 5877737
F: +49 341 1267-1150
E: mario.bauer@leipzig.ihk.de

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen zur Wahlkampagne und Kommunikation hilft Ihnen Heike Hachmeister gerne weiter.

T: +49 341 1267-1246
M: +49 151 12671452
F: +49 341 1267-1108
E: heike.hachmeister@leipzig.ihk.de