Geprüfte Industriemeister Fachrichtung Printmedien haben die Befähigung, in Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie planen, steuern und kontrollieren die Printmedienproduktion auf der Basis technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge. Die Durchführung von Kundenberatungen, das Erstellen von Marketingkonzepten und Kalkulationen sowie die Konzeption und Organisation von Projekten und Produkten gehören ebenso zu den Aufgaben des Geprüften Industriemeisters wie die Führung von Mitarbeitern.
Zulassungsvoraussetzungen
Verordnung vom 17.12.2020
§ 5 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung in den Prüfungsteilen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und
Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der
der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet ist, oder
2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten
Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Nach der Zulassung zur Prüfung kann der Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ abgelegt werden.
(2) Den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ kann nur ablegen, wer nachweist, dass er oder sie den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ abgelegt hat. Die Zulassung zur Prüfung darf nicht länger als fünf Jahre vor dem Beginn der Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ erfolgt sein. Wird im Einzelfall die Frist des Satzes 2 nicht eingehalten und hat dies die zuständige Stelle zu vertreten, ist die Prüfung ohne Beachtung der Frist zu Ende zu führen.
(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters–Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print oder einer Geprüften Industriemeisterin–Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print nach § 1 Absatz 2 und 3 aufweisen.
Die berufs- und arbeitspädagogische Qualifizierung ist als eigenständige Prüfung vor den Handlungsspezifischen Qualifikationen, spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung
Mit dem Fortbildungs-Infocenter haben Sie als Teilnehmer einer Fortbildungsprüfung alle wichtigen Daten rund um ihre Prüfung, wie z.B. Informationen zur Anmeldung, zu Prüfungsterminen und -ergebnissen jederzeit bequem per Smartphone, Tablet oder PC mit dabei.
Anmeldungen zur Fortbildungsprüfung ab Frühjahr 2026 sind ausschließlich über das Fortbildungs-Infocenter möglich. Es werden ab diesem Zeitpunkt keine Anmeldeformulare mehr akzeptiert. Bis dahin verwenden Sie bitte die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung .
Sie sind noch nicht im Fortbildungsinfocenter registriert?
Die Registrierung erfolgt im Fortbildungs-Infocenter-Registrierung. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Bitte füllen Sie Ihre persönlichen Daten, den angestrebten Fortbildungsabschluss, den gewünschten Prüfungstermin sowie den Lehrgangsanbieter und den Beschäftigungsort aus.
- Bitte fügen Sie eine Gebührenübernahmeerklärung (optional) bei.
- Nach Versand Ihres Antrages auf Zulassung erhalten Sie einen Bestätigungslink per E-Mail, welchen Sie unbedingt innerhalb von 24 Stunden bestätigen müssen.
Sie sind schon im Fortbildungsinfocenter registriert?
Haben Sie sich bereits registriert, dann können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter-Login anmelden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Bitte melden Sie sich im Fortbildungsinfocenter mit den Ihnen zugesandten Anmeldedaten an.
- Suchen Sie Ihre Fortbildungsprüfung
- Anmeldung für die Prüfung:
- Wählen Sie Ihre Prüfung unter der Rubrik “Meine Fortbildungen & Termine”.
- Gehen Sie auf “Details” und betätigen durch Klicken des Buttons “Anmelden”.
- Beachten Sie gegebenenfalls vorhandene Auflagen im Fortbildungsinfocenter.
- Markieren Sie nun einen Prüfungstermin und klicken Sie auf “Weiter”.
- Folgen Sie den weiteren Anweisungen. Bitte fügen Sie gegebenenfalls die Gebührenübernahmeerklärung bei.
- Nach Registrierung Ihrer Daten sendet Ihnen die IHK ein Schreiben mit Ihren Zugangsdaten zum Fortbildungsinfocenter zu.
Prüfungstermine
Informationen für Prüfungsteilnehmende, wie z.B. die Prüfungstermine, die zugelassenen Hilfsmittel, den Prüfungsablauf finden Sie hier.
Prüfungsinformationen
Grundlegende Qualifikationen
Im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ werden folgende Prüfungsbereiche geprüft:
1. Rechtsbewusstes Handeln, 90 Minuten
2. Betriebswirtschaftliches Handeln, 90 Minuten
3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, 90 Minuten
4. Zusammenarbeit im Betrieb, 90 Minuten.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung kann nur in einem der vier Prüfungsbereiche beantragt werden, wenn die Prüfungsleistung "mangelhaft" und kein anderer Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet wurde. Sie soll nicht länger als 20 Minuten dauern.
Handlungsspezifische Qualifikation
Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die folgenden Handlungsbereiche:
1. Medienproduktion (270 Minuten) und
2. Führung und Organisation (240 Minuten).
Es kann in höchstens einem der Handlungsbereiche eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragt werden.
Dem Antrag ist stattzugeben, wenn
1. in höchstens einem der Handlungsbereiche die Prüfungsleistung mit „mangelhaft“ bewertet worden ist
und
2. in keinem der Handlungsbereiche die Prüfungsleistung mit „ungenügend“ bewertet worden ist.
Projektarbeit
Die Projektarbeit umfasst
1. eine schriftliche Hausarbeit, in der eine praxisorientierte Gesamtplanung anzufertigen ist,
2. eine mündliche Präsentation der Gesamtplanung und
3. ein Fachgespräch.
Das Thema der Hausarbeit wird unter Berücksichtigung des Wahlpflichtqualifikationsschwerpunktes vom Prüfungsausschuss gestellt. Hierzu kann die zu prüfende Person Themenvorschläge unterbreiten. Als Bearbeitungszeit für die Hausarbeit stehen 30 aufeinanderfolgende Kalendertage zur Verfügung.
Die Prüfungszeit für die Präsentation und das daran anschließende Fachgespräch beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern. Die Präsentation und das Fachgespräch sind nur durchzuführen, wenn die Hausarbeit mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde.
Die Prüfung ist bestanden, wenn
- in der Grundlegende Qualifikationen alle Prüfungsbereiche mindestens 50 Punkte und
- bei der Handlungsspezifische Qualifikationen in allen Handlungsbereiche mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Aufbau Projektarbeit
Die schriftliche Hausarbeit soll mindestens Folgendes aufweisen:
1. Projekt-, Produkt- und Produktionsplanung,
2. Arbeitsablauf-, Termin- und Personalplanung,
3. Material- und Kostenplanung einschließlich Produktkalkulation,
4. marketing-, vertriebs- und medienrechtliche Aspekte und
5. Kosten- und Qualitätsmanagement.
Aufbau der Hausarbeit
Deckblatt
Inhaltsverzeichnis für den Textteil ist die in der Fragestellung festgelegte Nummerierung zu
verwenden
Textteil
Verzeichnisse Quellenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis
Anlagen maximal 10 Seiten
Eidesstattliche Erklärung Bitte hier die Unterschrift nicht vergessen!
Format, Umfang und Heftung der Hausarbeit
zu erstellen mit PC
Zeilenabstand 1 ½‐ zeilig
Schriftart Arial (auch andere, für die Prüfung geeignete Fonts sind zulässig)
Schriftgröße 12 Punkt
Papierformat DIN A4, einseitig bedruckt
rechter Rand 5 cm
linker Rand 2 cm
Seitennummerierung ab Textteil fortlaufend
Gliederung wahlweise numerisch oder alphanumerisch (Bei Verwendung von
Unterpunkten muss die Gliederung mehr als einen Unterpunkt
besitzen.)
Heftung eingeheftet
Umfang Textteil (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Erklärung,
Verzeichnisse und Anlagen) maximal 30 Seiten
Formular Themenvorschlag
Das Formular für den Themenvorschlag bekommen Sie von der IHK zu Leipzig zugeschickt.
Weitere Informationen
- Gebührentarif der IHK zu Leipzig
- Prüfungsordnung der IHK zu Leipzig
- Verordnung zur Fortbildung
- FAQ zu den Hilfsmitteln in der Prüfung
Unter dem nachfolgenden Link können Sie nach Seminaren, Kursen, Aufstiegsfortbildungen und IHK-Weiterbildungsprüfungen suchen. - Weiterbildungs-Informations-System
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