Prüfungsunterlagen

Geprüfte/r Qualitätsfachmann/-frau Fertigungsprüftechnik

In der Umschulung werden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, in Unternehmen unterschiedlicher Größe, auch unter Einsatz digitaler Arbeitsmittel, Fachaufgaben in den Bereichen der Fertigungsprüftechnik und des Qualitätsmanagements wahrzunehmen. Im Einzelnen umfasst dies insbesondere, unter Berücksichtigung der Aspekte der Nachhaltigkeit, folgende Tätigkeiten:

1. Aufnehmen von Produktdaten und Prozessinformationen,
2. Kommunizieren mit den am Produktionsprozess und an der Qualitätssicherung Beteiligten,
3. Lesen, Verstehen und Auswerten technischer Dokumentationen,
4. Auswählen von Prüf- und Messmitteln,
5. Planen einzelner Prüfvorgänge und Erstellen von Prüfunterlagen,
6. Programmieren und Einsetzen automatisierter Messsysteme, insbesondere berührungsloser und taktiler Koordinatenmessgeräte, sowie von Geräten zur Oberflächenprüfung und von Geräten zur Form- und Lageprüfung,
7. Durchführen von Prüf- und Messvorgängen,
8. Überwachen von Prüf- und Messmitteln,
9. Erfassen, Bewerten und Analysieren von Prüfergebnissen,
10. Dokumentieren von Prüfergebnissen und qualitätssichernden Maßnahmen,
11. Anwenden von Methoden und Werkzeugen des Qualitätsmanagements,
12. Unterweisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
13. Kommunizieren mit Kundinnen und Kunden sowie Lieferantinnen und Lieferanten.

Informationen zur Umschulung

Die Gesamtdauer der Umschulung beträgt 24 Monate.

Über die regelmäßige Teilnahme am Umschulungslehrgang und an der betrieblichen Umschulungsphase ist jeweils ein schriftlicher Nachweis durch die teilnehmende Person zu führen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Umschulungsprüfung ist zuzulassen, wer die Teilnahme an der Umschulung durch Vorlage der Nachweise nach § 7 belegt und

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nachweist,

2. eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit nachweist oder

3. durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Nummer 1 oder 2 vergleichbar ist.

Prüfungsrelevante Unterlagen

Die Verordnung zur Umschulungsprüfung finden Sie hier.

Sie finden alle Unterlagen zur Prüfung in unserem Downloadbereich.

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Regine Neuhaus gerne weiter.

T: +49 341 1267-1355
M: +49 151 12671377
F: +49 341 1267-1426
E: regine.neuhaus@leipzig.ihk.de

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