Mediations- und Schlichtungsstelle | Schiedsgericht
Das Wirtschaftsleben birgt viel Raum für Konflikte – und diese können sehr vielschichtig sein. Jeder Unternehmende weiß, wie schnell scheinbar einfache Probleme zu einem Rechtsstreit eskalieren können.
Es ist gar nicht so selten, dass eine sachlich geführte Diskussion plötzlich von Emotionen geprägt wird. Positionen verhärten sich. Im Ergebnis werden dann nur noch diese Haltungen vertreten und dann durch das Gericht entschieden. Natürlich wird damit eine Entscheidung in der Sache getroffen. Aber der ursprüngliche Konflikt ist oft nicht gelöst – was gravierende Nachteile haben kann.
Aus unternehmerischer Sicht finden wirtschaftliche oder persönliche Zielsetzungen im Gerichtsverfahren kaum Beachtung. Ein Schlichtungs- oder Mediationsverfahren oder die Inanspruchnahme eines privaten Schiedsgerichtes bietet hier die große Chance, den Konflikt inhaltlich wirklich zu beenden.
Streit schlichten. Kompetent, schnell, günstig.
Zur Unterstützung der Unternehmerschaft gibt es seit 1998 unsere Mediations- und Schlichtungsstelle. Sie erhielt mit Wirkung vom 1. November 1998 vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz die Anerkennung als öffentliche Gütestelle gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO). Das bedeutet, dass die Entscheidungen aus Mediations- oder Schlichtungsverfahren durch die zuständigen Amtsgerichte für vollstreckbar erklärt werden können. Das ist ein großer Vorteil.
Die Mediations- und Schlichtungsstelle lässt sich grundsätzlich von fünf Prinzipien leiten: Sie will kompetent, schnell, kostengünstig, überschaubar und nachvollziehbar sein. Schlichter und Mediatoren, die an unserer Mediations- und Schlichtungsstelle tätig werden, sind erfahrene Personen aus der Wirtschaftspraxis mit hoher fachlicher Kompetenz. Zudem können die Unternehmer neben der Mediations- und Schlichtungsstelle das an der IHK bestehende konstitutionelle, private Schiedsgericht in Anspruch nehmen.