Wirtschaftspolitische
Positionen 2026

Die IHK zu Leipzig vertritt die Interessen von rund 69.000 Mitgliedsunternehmen in der Stadt Leipzig sowie in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen. Die „Wirtschaftspolitischen Positionen 2026“ dienen dabei als Leitbild und Orientierung für die Arbeit gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit.

Für zahlreiche relevante Handlungsfelder werden darin Standpunkte und Forderungen der Unternehmen formuliert. Die Themen reichen von der dualen Berufsausbildung und Fachkräftesicherung über das Steuersystem und den Ausbau der Infrastruktur bis hin zu den energiepolitischen Rahmenbedingungen.

 

Die festgelegten Zielsetzungen bilden den Rahmen, um die Wirtschaft in der Region Leipzig zu stärken, Belastungen für Unternehmen zu reduzieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Die „Wirtschaftspolitischen Positionen 2026“ wurden in einem umfassenden und demokratischen Konsultationsprozess mit den Mitgliedsunternehmen und Gremien der IHK zu Leipzig erarbeitet. Alle Fachausschüsse der IHK waren in die Redaktion einbezogen. Unterschiedliche Interessen einzelner Branchen oder Unternehmen wurden dabei sorgfältig abgewogen und ausgeglichen. Minder- und Einzelmeinungen sind in den Texten ausdrücklich kenntlich gemacht.

Die Vollversammlung der IHK zu Leipzig hat die „Wirtschaftspolitischen Positionen 2026“ am 9. Dezember 2025 beschlossen.


Geschäftsfeld Aus- und Weiterbildung

Die Aus- und Weiterbildung ist ein zentraler Schlüssel zur Sicherung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft. Insbesondere die duale Berufsausbildung bildet das Fundament für eine nachhaltige Fachkräftesicherung und eröffnet jungen Menschen attraktive berufliche Perspektiven. Gleichzeitig verändern Digitalisierung, demografischer Wandel und Internationalisierung die Anforderungen an Qualifikationen und Bildungsstrukturen grundlegend.

Vor diesem Hintergrund gilt es, die duale Ausbildung in ihrer Attraktivität weiter zu stärken, berufliche Weiterbildung bedarfsgerecht auszubauen, Durchlässigkeit im Bildungssystem zu erhöhen und internationale sowie digitale Potenziale konsequent zu nutzen. Ziel ist ein leistungsfähiges, praxisnahes und zukunftsorientiertes System der Aus- und Weiterbildung, das den Unternehmen verlässlich qualifizierte Fachkräfte sichert und individuelle Aufstiegsperspektiven eröffnet.


Existenzgründung und Unternehmensförderung

Unternehmertum stärken! 

 
Für positiveres Unternehmerbild in der Gesellschaft eintreten!

Um das Unternehmertum zu stärken, das Unternehmerbild in ein positiveres Licht zu rücken, ihm ein frischeres Antlitz zu verleihen und damit zu Unternehmensgründungen sowie Unternehmensnachfolgen anzuregen, sind Politik und Verwaltung gehalten, unternehmerisches Handeln wieder stärker wertzuschätzen und dem Unternehmertum wieder mehr Freiräume zu geben. Sie müssen dazu beitragen, das positive Verständnis des Unternehmers bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Generierung von Wertschöpfung in der gesamten Gesellschaft wieder zu stärken und mittels geeigneter Instrumente wahrnehmbar zu kommunizieren. Positive Beispiele von erfolgreichem Unternehmertum müssen stärker von den Medien, in der Schulbildung und in der beruflichen Weiterbildung kommuniziert werden. 

Zur Stärkung des Unternehmertums gehört es auch, unternehmerisches Scheitern gesellschaftlich besser zu akzeptieren. Es braucht eine positive Fehlerkultur und die Option auf eine zweite Chance. Neben dem gesellschaftlichen Verständnis müssen dafür die Rahmenbedingungen stimmen. Beispielsweise dürfen negative Einträge in Auskunfteien nach der bestandenen Wohlverhaltensphase und erteilten Restschuldbefreiung infolge einer Insolvenz die Bankfähigkeit des Unternehmers nicht negativ beeinflussen. 


Geschäftsfeld Innovation und Umwelt 

Zukunftsorientierte Innovationspolitik aufsetzen

 

Innovationsförderung dauerhaft sicherstellen und Verfahren vereinfachen! 

Zur Stärkung der betrieblichen Forschung und Entwicklung müssen EU, Bund und Freistaat Sachsen die Finanzierung der Technologieförderung bedarfsgerecht aufrechterhalten und die Programmfinanzierung/Projektbewilligung weiterhin themenoffen gestalten.  Projektförderungen, insbesondere das Zentrale Innovationsprogramm Mitteldeutschland“ (ZIM) sind dafür wichtige und bewährte Programme, insbesondere für KMU. Die Politik ist angehalten, Gesetzesvorhaben und Rahmenbedingungen auf Innovationsfreundlichkeit zu prüfen sowie Innovationshemmnisse und bürokratische (Förder-)Verfahren abzubauen. Zeitlich und räumlich begrenzte Experimentierräume sowie Unterstützungsangebote innerhalb der Markteinführungsphase müssen geschaffen werden, denn sie ermöglichen innovativen Technologien, Dienstleistungen und Geschäftsmodellen eine Erprobung unter realen Bedingungen. 


Geschäftsfeld International

Internationalisierung der Unternehmen der Region weiter fördern! 

 

Obgleich sich die Exportquote der sächsischen Wirtschaft, insbesondere durch die starke Automobilbranche, in den vergangenen Jahren signifikant verbessert hat, liegt die Anzahl der exportierenden klein- und mittelständischen Unternehmen anderer Branchen weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt. Um den Internationalisierungsgrad des regionalen Mittelstands branchenübergreifend zu erhöhen, muss die zielgerichtete staatliche Unterstützung außenwirtschaftlicher Aktivitäten unter dem Dach der „Außenwirtschaftsinitiative Sachsen“ (AWIS) künftig effektiver erfolgen. Im Rahmen der sächsischen Internationalisierungsoffensive sind Unternehmen bei ihren ersten Schritten in neue Märkte zu begleiten, z. B. durch Messeteilnahmen und Delegationsreisen, aber auch durch die anteilige Förderung der Einstellung von Fachpersonal in kleinen Betrieben zum Aufbau von Internationalisierungsstrategien und 
-strukturen sowie zum anschließenden Einstieg in das Auslandsgeschäft. 

Moderne Formen der Markterschließung und des Treffens im virtuellen Raum haben in den vergangenen Jahren eine neue Dynamik erhalten und tragen verstärkt zum Kontaktaufbau und der Erstkommunikation bei. Die Chancen der Digitalisierung für die Internationalisierung von kleinen und mittleren Unternehmen müssen daher konsequent unterstützt und genutzt werden. 


Geschäftsfeld Recht und Steuern

Belange der Wirtschaft in der EU-Rechtsetzung stärker berücksichtigen! 

 

EU-Verordnungsvorschlag zur Festlegung der Bedingungen und des Verfahrens für ein Auskunftsersuchen der Kommission an Unternehmen und Unternehmensvereinigungen in Bezug auf den Binnenmarkt und damit verbundene Bereiche verhindern! 

Mit EU-Verordnung soll ein neues Binnenmarktinformationstool (kurz SMIT) geschaffen werden, welches es der EU-Kommission ermöglicht, gezielt definierte Daten unmittelbar gegenüber Unternehmen (außer Kleinstunternehmen) im Falle erheblicher Schwierigkeiten bei Anwendung des Unionsrechts erheben zu können. Das kann auch sensible Unternehmensdaten betreffen, so unter anderem zur Kostenstruktur, zur Preispolitik, zu Merkmalen von Waren oder Dienstleistungen, zur Geschäftsentwicklung oder zu Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Es ist stark zu bezweifeln, ob die vorgesehenen Erhebungen notwendig und verhältnismäßig sind. Auf nationaler und EU-Ebene werden bereits in großem Umfang Daten zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Außerdem bestehen zahlreiche Berichts- und Informationspflichten für Unternehmen. Zudem würden Datenabfragen für Unternehmen mit beträchtlichen Kosten, bürokratischem Aufwand und Gefahren für den Schutz der eigenen Daten verbunden sein. Als Beantwortungskosten pro Ersuchen werden für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 300 bis 1.000 EUR veranschlagt. Bei Weigerung der Auskunftserteilung soll eine zwangsweise Durchsetzung möglich sein. So können Geldbußen (bis 1 Prozent Jahresumsatz) und Zwangsgelder (bis 5 Prozent Tagesumsatz pro Arbeitstag der Fristüberschreitung) verhängt werden. Das Auskunftsersuchen ist intransparent, unverhältnismäßig und mit erheblichen bürokratischen Aufwänden für Unternehmen verbunden. Obwohl der Verordnungsvorschlag zwischenzeitlich von EU-Parlament und EU-Rat abgelehnt worden ist, besteht für die Kommission weiterhin die Möglichkeit, die Verordnung in einer neuen Fassung vorzulegen. Gegenüber der EU-Politik ist daher weiterhin einzufordern, den Verordnungsvorschlag nicht weiterzuverfolgen und final zu verwerfen. 


Geschäftsfeld Standortpolitik

Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik flexibel und anreizkompatibel gestalten

 

Die Sicherung des Fach- und Arbeitskräftebedarfs bleibt eine der zentralen wirtschaftspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre. Eine moderne Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik muss dafür sorgen, dass Unternehmen auch künftig die benötigten Fachkräfte finden. Ebenso gilt es, bürokratische Hürden abzubauen, Anreize zur Erwerbsarbeit zu stärken und das soziale Sicherungssystem zukunftsfest auszurichten. 

Ihre Kontaktperson

Bei inhaltlichen Fragen hilft Ihnen Dr. Gert Ziener gerne weiter.

T: +49 341 1267-1300
M: +49 151 12670014
F: +49 341 1267-1422
E: gert.ziener@leipzig.ihk.de

Dr. Gert Ziener
Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Gerrit Sandmann gerne weiter.

T: +49 341 1267-1259
M: +49 151 12671837
F: +49 341 1267-1422
E: gerrit.sandmann@leipzig.ihk.de

Porträt von Gerrit Sandmann