Der Stadtrat ist die gewählte Vertretung der Leipziger Bürgerschaft und tagt in der Regel einmal im Monat. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die für die regionale Wirtschaft und Unternehmerschaft relevanten Neuigkeiten und Zusammenfassungen der Beschlüsse aus der letzten Stadtratssitzung vor.
Zu weiteren Informationen, allen Beschlüssen und der Aufzeichnung der Sitzung
Neuigkeiten aus der Sitzung vom 25. Februar 2026
Schnellere Genehmigungen für Wohnungsbau durch den “Bauturbo”
Der Stadtrat hat grünes Licht für die Anwendung des sogenannten Bauturbos gegeben. Bestimmte Baurechtsverfahren beim Wohnungsbau können somit deutlich vereinfacht und beschleunigt werden. Damit setzt die Stadt Leipzig das vom Bund im Oktober 2025 beschlossene Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung um.
Für Bauunternehmen und die Immobilienwirtschaft heißt das:
- Wohnungsbau kann künftig auch dann genehmigt werden, wenn er vom bestehenden Bebauungsplan abweicht
- Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans ist in vielen Fällen nicht mehr nötig, meist genügt ein verkürzter Zustimmungsvertrag
- Nachverdichtung im Innenbereich wird erleichtert
- Kleinere oder bislang schwer entwickelbare Flächen können einfacher genutzt werden
- “Kann-Regelung”: es besteht kein Rechtsanspruch auf Zustimmung
Der Bauturbo ist an zwei Bedingungen geknüpft:
- Anteil geförderter Wohnungen in Höhe von 30 %
- Verpflichtung zur baulichen Umsetzung innerhalb einer angemessenen Frist
In bestimmten Fällen entscheidet auch weiterhin der Stadtrat:
- für Wohnungsbauvorhaben auf einer unbeplanten Fläche größer einem Hektar, die im Widerspruch zu vom Stadtrat beschlossenen Konzepten stehen
- für Wohnbauvorhaben in Form von Einfamilienhausquartieren
- bei Vorhaben ab 5000 m² (zusätzlicher) Bruttogeschossfläche oder 50 Wohneinheiten
Unternehmen sollten außerdem frühzeitig vor Bauantragstellung Kontakt mit der Stadt aufnehmen, um die Anforderungen zu klären.
Die erweiterten Genehmigungsmöglichkeiten gelten befristet bis Ende 2030.
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