Kommunen und Wirtschaft fordern Reformagenda für den Freistaat Sachsen

Die Sächsischen Handwerkskammern, der Sächsische Handwerkstag, die Sächsischen Industrie- und Handelskammern, der Sächsische Landkreistag, der Sächsische Städte- und Gemeindetag sowie die Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft wirken in der „Allianz für Sachsen“ zusammen und fordern die Sächsische Staatsregierung auf, eine Reformagenda umzusetzen.

Unser gemeinsames Bestreben ist, den Wirtschaftsstandort Sachsen zu stärken und damit die Grundlagen für unseren gesellschaftlichen Wohlstand zu erhalten.

Dieses gemeinsame Positionspapier enthält Maßnahmen, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Freistaat zu erhöhen, nachhaltiges Wachstum zu sichern und damit die Leistungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten.

Wir laden Ministerpräsident Michael Kretschmer und sein Kabinett ein, mit uns die nächsten Schritte zur Umsetzung sowie den vorgesehenen Zeitrahmen eingehend zu diskutieren.

 

1. Bürokratieabbau

Die Staatsregierung hat am 24.06.2025 eine Reformkommission zur Stärkung und Entlastung der Kommunen im Freistaat Sachsen eingesetzt. Der staatliche Regulierungsbankrott sollte so abgewendet und ein Belastungsmoratorium umgesetzt werden. Wir begrüßen diese Bestrebungen der Staatsregierung zur Bürokratieentlastung.

Aber folgende Aspekte sind in diesem Zusammenhang schnellstmöglich umzusetzen:

  • konsequenter Rückbau und Verzicht auf neue sächsische Regelungen und Standards,
  • Verzicht auf sächsische Sonderregelungen bei der Umsetzung von Bundes- bzw. EU-Recht,
  • Überprüfung von über 3.800 Schriftformerfordernissen,
  • umfassende Reduktion der sächsischen Bewilligungsstellen bis 2027.

Bürokratieabbau ist als kostenloses Konjunkturprogramm zu begreifen. So kann die beispielsweise am 04.12.2025 von Bund und Ländern beschlossene Föderale Modernisierungsagenda einen wichtigen Beitrag zum Abbau von Bürokratie, zur Beschleunigung von Verfahren und zu effizienteren staatlichen Strukturen leisten – entscheidend ist die zügige Umsetzung der 200 vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen.

Die Staatsregierung hat sich verstärkt bei der Bundesregierung und der EU für Entlastungen einzusetzen, da die Belastungen für die Wirtschaft im Wesentlichen durch Bundesgesetzgebung und EU-Regeln verursacht werden. Außerdem muss ab sofort darauf verzichtet werden, dass neue Bundes- oder EU-Gesetzgebungen durch ergänzende landeseigene Regelungen verschärft werden. Mittelfristig sind alle landeseigenen Regeln abzuschaffen, die eine Regelung auf EU- oder Bundesebene unnötig ergänzen und der sächsischen Wirtschaft zusätzliche Lasten aufbürdet. Weitere Entlastungen müssen als Ergebnis der angestoßenen Prozesse zur Abschaffung der Schriftformerfordernisse und Berichtspflichten sowie zur Reduktion von Bewilligungsstellen schnellstmöglich in die Umsetzung kommen. Darüber hinaus sind verbindliche Bearbeitungsfristen mit einer Genehmigungsfiktion und eine digitale Statusverfolgung für Verfahren einzuführen. Aufgaben sind auf übergeordneter Ebene (z. B. bei Immissionsschutz- oder Umweltgenehmigungen) mit dem entsprechenden Spezialwissen sinnvoll zu bündeln.

Darüber hinaus ist eine konsequente Aufgabenkritik notwendig. Es muss darauf verzichtet werden, weitere Aufgaben auf Kommunen und Landkreise zu übertragen – unabhängig davon, ob diese von der EU, dem Bund oder dem Land initiiert werden. Ebenso erforderlich sind der Abbau bürokratischer Standards sowie die Vereinfachung und Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Auch hat als Maßstab das Prinzip „One in – two out“ zu gelten: Für jede neue Regelung müssen mindestens eine, besser zwei bestehende Vorschriften gestrichen werden.

Ohne konkrete Maßnahmen sowie Umsetzungsfristen zu definieren, bleiben alle Bemühungen zum Bürokratieabbau unverbindlich. Wir erwarten daher von der Sächsischen Staatsregierung, spätestens zu Mitte dieses Jahres eine verbindliche Meilensteinplanung vorzulegen und mit uns Maßnahmen zur Entbürokratisierung sowie das weitere Vorgehen festzulegen.

 

2. Demografie und Landesfinanzen

Aufgrund der demografischen Entwicklung ist Sachsen auf qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen. Dieser Sachverhalt muss deutlich von der Diskussion über Asyl und Flucht getrennt werden. Um attraktiv für ausländische Fachkräfte zu sein, bedarf es neben einem international vergleichbaren Niveau von Steuern und Sozialabgaben auch einer Willkommenskultur der an der Fachkräftezuwanderung zuständigkeitshalber beteiligten Institutionen.

Verfahren müssen beschleunigt und Prozesse vereinfacht werden. Die Kommunen, welche die Hauptlast dieser Prozesse administrieren, müssen dazu finanziell befähigt werden. Arbeitgeber vor Ort müssen dabei als Partner verstanden werden. Gleichzeitig ist bekannt, dass Zuwanderung allein nicht die Auswirkungen des demografischen Wandels am Arbeitsmarkt ausgleichen kann.

Die öffentlichen Haushalte sind zu konsolidieren und so zu gestalten, dass Regionen trotz Schrumpfung leistungsfähig bleiben. Denn in den nächsten 20 Jahren wird Sachsen rechnerisch im Saldo rund 370.000 Erwerbspersonen verlieren. Um die Produktivität bei sinkender Erwerbsbevölkerung zu halten, ist auf jegliche arbeitszeitverkürzenden Maßnahmen zu verzichten. Die geplante Einführung eines gesetzlichen Bildungsurlaubs ist daher ein Fehler und steht in deutlichem Widerspruch zu diesem Ziel. Zudem muss alles getan werden, um die unterschiedlichen ungenutzten inländischen Arbeitskräfte-potenziale zu aktivieren. Insbesondere gehören dazu die finanzielle Anreizsetzung und die Schaffung der Rahmenbedingungen, um die Teilzeitquoten zu senken. Ebenso müssen arbeitslose Personen hinsichtlich Sprach- und Qualifikationsdefiziten passgenau für den Arbeitsmarkt qualifiziert werden.

Die Zahl der Landesbeschäftigten muss sich an der demografischen Entwicklung orientieren. Sachsen plant erstmals seit Jahren einen Personalabbau, wobei der Personalstock nur marginal sinken soll. Hier gibt es weitaus mehr Spielraum – insbesondere durch die Zusammenfassung von Zentral- und Querschnittsfunktionen in der Landesverwaltung und eine Selbstbeschränkung im Bereich „Politische Führung“. Eine kontinuierliche Senkung der Landespersonalstellen auf 80.000 bis 2035 muss verlässlich vorangetrieben werden. Ebenso sind die Potenziale von Künstlicher Intelligenz in diesem Zusammenhang einzubeziehen. Auch Renteneintritte sind konsequent zu nutzen und die Notwendigkeit der Nachbesetzungen jeweils zu prüfen. Damit dies gelingt, ist ein konkreter nachvollziehbarer Abbaupfad mit verbindlichen Umsetzungsfristen festzulegen. Sinnvollerweise sollte mit der Abwicklung der zahlreichen landeseigenen Zentren und Institute sowie von Beiräten und Beauftragten begonnen werden, denn sie sind verzichtbar.

Der Investitionsanteil an den sächsischen Staatsausgaben muss dringend erhöht werden. Die Investitionsquote von 16,8 % (2024) sinkt leider auf 12,6 % (2026). Langfristiges Ziel muss eine staatliche Investitionsquote von mindestens 20 % sein. Diese Trendumkehr ist ab dem kommenden Doppelhaushalt 2027/2028 erforderlich.

Der Generationenfonds darf nicht fehlgenutzt werden, um kurzfristige Haushaltslöcher zu stopfen. Sein Zweck liegt in der langfristigen Absicherung gegen steigende demografische Lasten. Der Fonds ist inzwischen auf über 13 Milliarden Euro angewachsen und muss künftig leistungsfähig die Pensionsverpflichtungen bedienen können. Mit dem aktuellen Doppelhaushalt 2025/2026 werden die Zuflüsse zum Generationenfonds jedoch erstmals gedrosselt. Am verfassungsrechtlichen Ziel einer auskömmlichen Vorsorge ist dringend festzuhalten.

 

3. Kommunale Selbstverwaltung und Kommunalfinanzen

Die kommunale Selbstverwaltung ist zu stärken. Kommunen benötigen ausreichend Spielräume für eigene Prioritäten vor Ort, statt durch enge Detailvorgaben ausgebremst zu werden. Leistungsfähige Kommunen entscheiden schneller, näher an den Menschen und effizienter für Wirtschaft und Gesellschaft.

Bei gesetzlich notwendiger Übertragung neuer Aufgaben, der Erweiterung bestehender Aufgaben oder der Einführung zusätzlicher Standards müssen die kommunalen Mehrbelastungen vollständig und dauerhaft, d. h. auch dynamisiert, ausgeglichen werden.  Das ausschließliche Weiterreichen von etwaigen Bundesmitteln, unabhängig davon, ob diese den kommunalen Finanzierungsbedarf decken, genügt hingegen nicht. Kommt es zu finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen, die der Bund durch höhere Standards oder Leistungsgesetze unmittelbar verursacht, muss das Konnexitätsprinzip – „Wer bestellt, bezahlt“ – gelten. Das Land muss verpflichtet werden, die Finanzmittel unverzüglich an die Kommunen weiterzuleiten.

Die kommunale Finanzausstattung muss so gestärkt werden, dass Städte, Gemeinden und Landkreise ihre Aufgaben verlässlich erfüllen und dringend notwendige Investitionen tätigen können. Denn sinkende Einnahmen, wachsende Sozialausgaben und steigende Personalkosten haben in der Breite des Landes zu hohen Defiziten geführt.

Auch gilt es, die Kommunen durch eine Neuaufstellung der sächsischen Förderlandschaft zu entlasten. Ein Paradigmenwechsel hin zu pauschalierten und modularen Förderungen, für deren Abwicklungen vollumfänglich auf digitale Verfahren gesetzt wird, kann Genehmigungsprozesse auf kommunaler Ebene stark verschlanken und Kapazitäten für andere Aufgaben freisetzen.

 

4. Bildung und Ausbildung

Die Bekämpfung des dramatischen Unterrichtsausfalls in Sachsen muss weiterhin die höchste Priorität genießen. Das Kultusministerium hat zu diesem Zweck bereits ein erstes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Hervorzuheben sind hier insbesondere die Entlastung der Lehrkräfte von unterrichts-fremden Tätigkeiten und Ansätze zum Teilzeitabbau. Die getroffenen Maßnahmen zeigen bereits erste Erfolge. Wir unterstützen das Kultusministerium bei der Fortsetzung dieses richtigen und notwendigen Weges, der noch stärker die Berufsschullehrer in den Blick nehmen muss.

Die Bildungsstandards müssen konsequent am internationalen Spitzenfeld ausgerichtet werden. Besonders entscheidend ist die frühe Förderung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Interesses und ein verstärkter Praxisbezug im Unterricht. Die aktuellen MINT-Anforderungen der Wirtschaft sollten in den Lehrplänen stärkere Berücksichtigung finden. Ebenso sollte die frühe Vermittlung unternehmerischen Know-hows stärker forciert werden, um der Jugend nicht zuletzt auch das Werkzeug für eine spätere Selbstständigkeit an die Hand zu geben und so das sächsische Unternehmertum nachhaltig zu erhalten.

Sachsen muss die duale Berufsausbildung strategisch stärken, indem Berufsorientierung an allen Schularten verbindlich verankert wird, Berufsschulen modern ausgestattet und ausreichend Lehrkräfte gewonnen werden. Die Gleichwertigkeit zur akademischen Bildung ist konkret umzusetzen, damit mehr junge Menschen die duale Ausbildung als Karriereweg wählen und der Fachkräftebedarf in den für den Arbeitsmarkt relevanten Bereichen verlässlich gedeckt werden kann.

Die Evaluierung der Teilschulnetzplanung (Berufsschulen) muss genutzt werden, um grundlegende strategische Neuausrichtungen bereits ab 2026 umzusetzen. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, die duale Berufsausbildung sowohl in städtischen als auch in ländlichen Regionen attraktiv zu gestalten. Die berufliche Bildung darf nicht nur auf die Zentren fokussiert werden, sondern muss auch im ländlichen Raum zugänglich bleiben. Eine angemessene Erreichbarkeit der Berufsschulen, etwa durch einen bedarfsgerechten ÖPNV sowie geeignete Unterkunftsmöglichkeiten an den Standorten, sind essenzielle Schlüsselkriterien, um die Attraktivität der Berufsausbildung flächendeckend zu gewährleisten.

 

5. Infrastruktur und mittelstandsfreundliche Vergabe

Es ist positiv zu bewerten, dass im aktuellen Doppelhaushalt 2025/2026 insgesamt 4,4 Mrd. Euro für Infrastruktur und Landesentwicklung vorgesehen sind. Um den bestehenden Investitionsstau aufzulösen, müssen jedoch deutlich höhere Mittel für die Straßen- und Schienenfernverkehrsinfrastruktur aktiviert werden. Wir unterstützen die Sächsische Staatsregierung dabei, sich gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, die notwendigen Mittel zum Ausbau der Infrastruktur nach Sachsen zu lenken.

Es braucht mehr Mittel für die Instandsetzung von Staatsstraßen sowie für das Brückenbauprogramm. Außerdem ist ein zügiger und vollständig zweigleisiger Ausbau inklusive der vollständigen Elektrifizierung der Bahnstrecke Chemnitz – Leipzig ein zentrales Infrastrukturprojekt. Ebenso muss die Bahnstrecke Dresden – Görlitz elektrifiziert und der Neubau der Strecke Dresden – Prag weiterhin mit hoher Priorität verfolgen werden, um die grenzüberschreitende Infrastruktur zu stärken.

Die Sachsen zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes müssen mit klaren Prioritäten verwendet werden, damit sie größtmögliche wirtschaftliche Wirkung entfalten. Die einzelne Vergabe der Mittel muss streng unter Kriterien des volkswirtschaftlichen Nutzens und der nachhaltigen Generierung von Wertschöpfung erfolgen. Auch die Fördergelder des Investitionsgesetzes Kohleregionen sind in der 2. Förderperiode nach diesen Kriterien zu verteilen. Öffentliche Vergaben sollten konsequent mittelstandsfreundlich gestaltet, bürokratische Hürden reduziert und Planungs- und Genehmigungsverfahren spürbar beschleunigt werden. Digitale Werkzeuge, etwa ein zentrales Investitions- und Vergabeportal, können Transparenz schaffen und regionale Unternehmen stärker einbinden.

 

6. Digitalisierung

Der Freistaat Sachsen benötigt eine zwischen dem Land und den Kommunen abgestimmte Digitalisierungsstrategie, welche die Landesverwaltung und die Kommunalverwaltungen einschließen. Ziel muss ein zentraler digitaler Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen sein, die Wirtschaft und Bevölkerung jederzeit zur Verfügung stehen sowie schnelle und rechtssichere Entscheidungen ermöglichen. Das Land und die kommunale Ebene müssen sich hierfür auf einheitliche und zentral bereitgestellte Werkzeuge verständigen, resiliente technische Infrastruktur aufbauen sowie die Flächendeckung erhöhen. Darüber hinaus müssen die rechtlichen Vorgaben für die Landes- und Kommunalverwaltungen auf einen hohen Digitalisierungsgrad ausgerichtet werden.

 

7. Energie

Das Stromangebot ist technologieoffen auszuweiten, um wettbewerbsfähige Strompreise und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Auf langfristige Subventionen ist zu verzichten. Braunkohle wird auch in den kommenden Jahren als Brückentechnologie eine Rolle spielen. Gleichzeitig gilt es, den Ausbau der Erneuerbaren Energien netzdienlich zu beschleunigen. Der Ausbau von Speicher- und Netzinfrastruktur wird dabei in Kombination mit der von der Bundesregierung initiierten Kraftwerksstrategie die Grundlastfähigkeit auf eine neue Basis stellen. Grundsätzlich gilt das industriepolitische Ziel, dass Sachsen auch in einer auf Erneuerbare Energien transformierten Zeit Energieexportland bleibt.

 

8. Forschung und Förderung

Die Förderung der öffentlichen Forschungsinstitute mit Landesmitteln muss an eine stärkere Kooperation mit regionaler Wirtschaft gekoppelt werden. Forschungsthemen und -schwerpunkte sind stärker an den Erfordernissen der hiesigen Firmen auszurichten. Sachsen verfügt über eine reich-haltige Forschungslandschaft mit vier Universitäten und zahlreichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Dieses enorme FuE-Potential konnte bisher zu wenig in regionales Wirtschaftswachstum umgesetzt werden.

Weiterhin sind regelmäßige Evaluationen der positiven Effekte von öffentlichen Forschungsinstituten durchzuführen. Dabei ist insbesondere das Volumen der Kooperationen mit regionalen Unternehmen, die Zahl der Unternehmensausgründungen sowie die Entwicklung der Patentanmeldungen als zentrale Erfolgsfaktoren zu berücksichtigen.

Bei Förderprogrammen muss ein stärkerer Sachbezug bei den Zugangskriterien geschaffen werden. Arbeitsmarktindikatoren wie Arbeitsplatzschaffung oder Vorgaben für Vergütungen sind nicht zeitgemäß. Förderprogramme sollten auf Grundlage der Bedürfnisse der Unternehmen evaluiert werden und nicht auf Basis ihrer Fähigkeit, Lücken im übergeordneten Förderrahmen zu schließen. Generell sind hier eine Verschlankung und Modularisierung des Förderrahmens notwendig.

Dresden, 14.01.2026