gesetzliche Änderungen 2026

Neues Jahr.
Neue Regeln.

Wir informieren zu wirtschaftsrelevanten Änderungen

Was ist neu im Jahr 2026?

Traditionell erfolgen zum Jahreswechsel viele gesetzliche Änderungen und Neuerungen. Auch dieses Jahr gilt: Kein Bürokratieabbau in Sicht: Stattdessen müssen Unternehmen auch 2026 wieder viele neue gesetzliche Vorgaben und mehr Regelungen beachten, wie unsere Übersicht zeigt. Wir fordern: Entlastungen für die Wirtschaft jetzt schnell umsetzen.

Wir stellen Ihnen einen Abriss der Neuregelungen für 2026 mit konkretem Wirtschaftsbezug vor:

Neuer Mindestlohn 2026

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde steigen. In einem weiteren Schritt wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € brutto pro Stunde erhöht. 

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Minijob-Grenze 2026

Die Einkommensgrenze für Minijobs ist mit dem Mindestlohn verknüpft und erhöht sich zum 1. Januar 2026 auf 603 EUR.

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Widerrufsbutton für Online-Händler

Die EU-Richtlinie 2023/2673 sieht die Einführung einer europaweiten leicht zugänglichen Widerrufsmöglichkeit über einen Widerrufsbutton vor, der künftig den Widerruf per E-Mail oder Brief ergänzt, aber nicht ersetzt. Alle Unternehmer, die mit Verbrauchern Verträge über eine Online-Benutzerfläche schließen, müssen den Widerrufsbutton ab dem 19.06.2026 vorhalten. Es ist ratsam, rechtzeitig mit der technischen Umsetzung zu beginnen.

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Neues EU-Verpackungsrecht 

Ab dem 12. August 2026 greift die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Hersteller, Händler und Importeure müssen künftig neue Kennzeichnungen, Recyclingvorgaben und Lizenzierungspflichten erfüllen.

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Recht auf Reparatur

Die EU-Reparatur-Richtlinie schafft ein eigenständiges Recht auf Reparatur außerhalb der Gewährleistung und verpflichtet Hersteller zur Bereitstellung von Ersatzteilen. Die Richtlinie beinhaltet insbesondere:

  • die Pflicht der Hersteller, für bestimmte Produkte für einen je nach Produkt unterschiedlichen Zeitraum von 5-10 Jahren nach Ablauf der Gewährleistung Reparaturen zu ermöglichen,
  • die nicht unangemessen teuer sein dürfen,
  • für diese Zeiträume Ersatzteile vorzuhalten,
  • Produkte reparaturfreundlich zu gestalten.

Die Richtlinie muss bis zum 31. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.  

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Hinweis

Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert. Im konkreten Einzelfall sollten Unternehmen gerade bei Rechtsfragen immer sachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen. Die IHK zu Leipzig steht als Ansprechpartner für erste Informationen und Auskünfte gern zur Verfügung.