INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
Ziel
Junge innovative Unternehmen sollen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt werden.
Private Investoren – insbesondere Business Angels – sollen angeregt werden, Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.
Empfänger
Private Investoren (natürliche Personen) mit Hauptwohnsitz in der Europäischen Union, die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben, mit denen Sie nicht verbunden sind.
Damit die Anteile, die der Investor an einem Unternehmen erwirbt, bezuschusst werden können, muss dieses Unternehmen folgende Förderbedingungen erfüllen:
- kleines innovatives Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte)
- nicht älter als 7 Jahre
- Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der Europäischen Union und einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist
- Innovative Branche gemäß Richtlinie
- Als innovativ gilt ein Unternehmen außerhalb dieser Branchen auch, wenn
- es entweder Inhaber eines bis zu 15 Jahre alten Patentes ist, das im direkten Zusammenhang mit dem Geschäftszweck steht - es in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten hat oder
- es in den zwei Jahren vor Antragstellung einen auf der Homepage des BAFA aufgeführten Innovationspreis erhalten hat. - Erfüllen Unternehmen das Kriterium der Innovativität nicht, können sie dies selber mit einem externen unabhängigen Gutachten nachweisen.
Gegenstand der Förderung
Erstattung eines Teils der Summe des Investors, mit der er sich an einem jungen innovativen Unternehmen beteiligt.
Art, Umfang und Höhe
- Erwerbszuschuss
Der Investor erhält einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der Beteiligungssumme inkl. Aufgeld.
Die genaue Summe wird aus dem Vertrag über die Beteiligung entnommen (z. B. Kapitalerhöhung oder Beitrittserklärung).
Die Geschäftsanteile verbleiben dabei komplett beim Investor.
Die Mindesthaltedauer der Anteile beträgt 3 Jahre und die Mindestinvestitionssumme 10 TEUR.
Pro Unternehmen wird allen beantragenden Investierenden pro Kalenderjahr maximal ein Erwerbszuschuss in Höhe von insgesamt 450 000 Euro bewilligt.
- Exitzuschuss
Nach der Veräußerung von Anteilen, deren Erwerb innerhalb der letzten zehn Jahre mit dem Erwerbszuschuss gefördert wurde und nach Ablauf der Mindesthaltedauer, kann der Investierende beim BAFA einen Antrag auf den Exitzuschuss stellen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 25 % des Gewinns aus der Veräußerung eines INVEST-Anteils (Exitzuschuss). Die Bemessungsgrundlage für den Exitzuschuss ist die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und dem Ausgabepreis.
Der Veräußerer erhält 25 Prozent des Gewinns aus der Veräußerung von mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteilen.
Veräußerungsgewinn muss mindestens 2.000 Euro betragen. Maximal kann der Exitzuschuss in Höhe des Erwerbszuschusses gewährt werden.
Erwerbs- und Exitzuschuss dürfen den ursprünglichen Investitionsbetrag nicht übersteigen.
Verfahren
Das Unternehmen reicht einen Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein und bekommt seine Förderfähigkeit bescheinigt.
Anschließend reicht der Investor online bei der BAFA seinen Antrag ein und erhält einen Bescheid.
Der Vertrag zwischen Unternehmen und Investor darf erst nach Antragstellung durch den Investor geschlossen werden.
Nach der Zahlung der Anteile durch den Investor fordert dieser 25 Prozent Erstattung seiner Investitionssumme beim BAFA.
Bei Gründungsvorhaben reicht zuerst der Investor seinen Antrag ein und nach erfolgter Gründung das Unternehmen.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.