Innovationsveranstaltungen
Ziel
Zuschuss für Veranstaltungsformate zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft.
Empfänger
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen
- Hochschulen
- Forschungseinrichtungen
- Verbände
- Sonstige Organisationen der Wirtschaft
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Veranstaltungsformate in Sachsen, die den Zugang sächsischer Unternehmen zu nationalen und internationalen Kapitalgeber:innen erleichtern und die Attraktivität des Wirtschafts- und Technologiestandorts Sachsen stärken. Dazu zählen insbesondere innovations- und technologiepolitisch relevante Veranstaltungen wie Workshops, Kooperationsforen, Fachkongresse oder mehrtägige Fachsymposien.
Förderfähig sind u. a. folgende Ausgaben:
- Personalausgaben zur Erstellung der Feinkonzeption, für Organisation, Umsetzung und Dokumentation von Veranstaltungen
- Sachausgaben zur Erstellung der Feinkonzeption, für Organisation, Umsetzung und Dokumentation von Veranstaltungen
Art, Umfang und Höhe
Voraussetzungen
- Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt in Sachsen.
- Innovations- und technologiepolitische Relevanz des Themas der Veranstaltung für die sächsische Wirtschaft und den Freistaat Sachsen.
Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, den Zuschussbedarf durch eigene Einnahmen (Teilnahmegebühren, Sponsoring und so weiter) zu reduzieren.
Konditionen
- Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben/Personal- und Sachkosten zur Erstellung der Feinkonzeption, für Organisation, Umsetzung und Dokumentation von Veranstaltungen.
Die Förderung wird als Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben/Kosten gewährt, höchstens jedoch in Höhe von 60 000 Euro pro Veranstaltung. - Die Förderung von Veranstaltungen eines Antragsteller:innen mit wiederkehrendem oder inhaltlich vergleichbarem Veranstaltungsformat kann stufenweise ausgestaltet werden.
- Förderfähig sind nur Ausgaben und Kosten, die vorhabenbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, sonstiger Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen.
Verfahren
Die Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Sächsische Aufbaubank.
1. Verfahrensstufe: Einreichung der Projektskizze und Bewertung der Förderwürdigkeit
Antragsteller können jederzeit eine Projektskizze bei der SAB einreichen. Die SAB trifft in Abstimmung mit dem SMWA eine Vorauswahl anhand der Richtlinienkonformität sowie der innovations- und technologiepolitischen Bedeutung und informiert schriftlich über das Ergebnis.
2. Verfahrensstufe: Einreichung des Förderantrags und Entscheidung über Gewährung der Zuwendung
Nach positiver Bewertung der Projektskizze fordert die SAB zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags auf, über den sie gemäß Richtlinie entscheidet. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises; mit dem Vorhaben darf erst nach der Entscheidung der SAB begonnen werden, wobei die Projektskizze möglichst mindestens sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen ist.
Informationen
Weitere Hinweise zum Programm sowie Antragsunterlagen finden Sie unter Innovationsveranstaltungen - sab.sachsen.de.