Innovationsprämie
Ziel
Mit der Innovationsprämie werden Unternehmen bei der Inanspruchnahme externer FuE-Dienstleistungen gefördert, sowohl im Rahmen der Entwicklung neuer als auch der Weiterentwicklung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Zudem umfasst die Förderung auch die technische Unterstützung in der Umsetzungsphase.
Empfänger
KMU der gewerblichen Wirtschaft, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie freiberuflich tätige Ingenieure mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind Ausgaben für externe FuE-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Art, Umfang und Höhe
Der Freistaat Sachsen gewährt die Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Gefördert werden:
- Externe wissenschaftliche Arbeiten im Vorfeld wie z.B. Marktforschung (Technologie- und Marktrecherchen), Durchführbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Studien zur Fertigungstechnik
- Externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten mit überwiegend beratendem Charakter (Konstruktionsleistungen, Designleistungen, Produkttests zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit
Nicht gefördert werden:
- Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software
- betriebsinterner Aufwand des Antragstellers (z.B. Personal-, Sach- und Reisekosten, Aufwendungen für Vertrieb und Werbung) sowie
- Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten
Voraussetzungen
- Sitz des Unternehmens oder Betriebsstätte in Sachsen
- FuE-Dienstleister können Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und privatwirtschaftliche Anbieter sein
- bei den FuE-Dienstleistern kann es sich um nationale oder internationale Anbieter handeln
- Projektlaufzeit max. sechs Monate
Konditionen
- Pro Kalenderjahr können bis zu zwei InnoPrämien gewährt werden. Die Zuwendung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, insgesamt maximal 40 000 Euro pro Kalenderjahr.
Verfahren
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen.
- Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der SAB
- Einreichung (Hochladen) des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags
- Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
- Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB
Informationen
SAB Sächsische Aufbaubank – Förderbank -
Pirnaische Staße 9
01069 Dresden
0351 4910-0
0351 4910-4000
servicecenternoSpam@sab.sachsen.de
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier.