InnoStartBonus
Ziel
Unterstützung von innovativen Gründern (Start-ups) im Freistaat Sachsen durch einen Zuschuss zum Lebensunterhalt.
Empfänger
Antragsberechtigt für den InnoStartBonus sind Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Gründung noch nicht erfolgt sein, ausgenommen davon ist die Überführung einer Gründung aus dem Nebenerwerb in den Haupterwerb.
Ausgeschlossen sind:
- Studierende, Hochschulabsolventen und Absolventen von Berufsakademien, wissenschaftliches Personal von Hochschulen, Berufsakademien oder Forschungseinrichtungen sowie ehemaliges wissenschaftliches Personal, die im Rahmen von einem mindestens aus zwei Personen bestehendem Team (Gründungsteam) die Gründung eines innovativen Unternehmens beabsichtigen und dessen FuE-Aufwendungen mind. 15 % betragen.
Es gibt Ausnahmen bei Einzelgründungen und wenn der Abschluss länger als 10 Jahre zurückliegt.
- Gründer, die eine Leistung nach SGB II oder III (Einstiegsgeld, Gründungszuschuss) erhalten
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Gründerinnen und Gründer, die beabsichtigen, ein innovatives Gründungsvorhaben umzusetzen und ihre Geschäftsidee in eine tatsächliche Gründung münden zu lassen.
Als innovativ gilt eine Geschäftsidee oder ein Gründungsvorhaben, wenn es die Realisierung von etwas Neuem mit Marktpotenzial beinhaltet oder eine Neuerung umfasst, die z. B. eine wesentliche Verbesserung eines Produktes oder einer Dienstleistung mit einem gesteigerten Kundennutzen hervorruft. Dies kann eine Produkt- und Dienstleistungsinnovation, Prozess- oder Verfahrensinnovation oder Geschäftsmodellinnovation sein.
Das zu gründende Unternehmen muss seinen Sitz in Sachsen haben. Die Gründung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung bislang nicht erfolgt sein.
Die Gründerinnen, Gründer und Gründerteams werden von futureSAX kostenfrei im Rahmen des bestehenden Netzwerkes begleitet.
Art, Umfang und Höhe
Der Zuwendung zum Lebensunterhalt beträgt 1.050 EUR pro Monat und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss für maximal 12 Monate gewährt.
Pro unterhaltspflichtigem Kind erhöht sich die Zuwendung um 150 EUR pro Monat.
Voraussetzungen:
- Es darf keine andere entgeltliche Tätigkeit ausgeübt werden, die mehr als 20 Stunden pro Woche umfasst.
- Eine Kombination mit gleichartigen Programmen (Stipendien oder Förderprogramme zur Sicherung des Lebensunterhaltes) ist ausgeschlossen.
- Ziel sollte die Unternehmensgründung innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung sein -> wird das Unternehmen nicht innerhalb der ersten sechs Monate des einjährigen Förderzeitraums gegründet, wird die Zahlung des Zuschusses bis zum Nachweis der Gründung ausgesetzt. Sobald der Nachweis der Gründung der Bewilligungsstelle vorliegt, werden ausgesetzte Zahlungen gewährt und die Zuwendung für die verbleibenden Monate in einer Rate ausgezahlt. Liegt bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach Beginn der ersten Auszahlung kein Nachweis der Gründung des Unternehmens vor, endet der Förderzeitraum rückwirkend nach den ersten sechs Monaten.
- Die Gründung des Unternehmens muss im Freistaat Sachsen erfolgen.
- Ein positives Votum der futureSAX GmbH für die Förderwürdigkeit ist Voraussetzung für die förmliche Antragstellung.
Verfahren
Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem wettbewerblichen Verfahren, zu welchem es Förderaufrufe gibt.
InnoStartBonus CALL 14 (branchenübergreifend und technologieoffen)
Jetzt bis 15. Oktober 2025 bewerben!
Gründungsförderung InnoStartBonus | futureSAX
Bis zum jeweiligen Stichtag ist auf Basis eines onlinebasierten Fragebogens im Bewerbungsportal ein Ideenpapier einzureichen. Das Ideenpapier ist die Grundlage für ein Expertengremium in einem wettbewerblichen Verfahren ein Votum zur Förderwürdigkeit abzugeben. Die Bewertungsmatrix umfasst dabei:
- Gründerpersönlichkeit, Gründerteam
- Kundennutzen, Innovationsgehalt oder Neuartigkeit der Geschäftsidee
- Adressierter Markt, Wettbewerbssituation
- Machbarkeit
- Branche und Bedarf
Die von dem Expertengremium ausgewählten Gründungsvorhaben müssen dann einen förmlichen Antrag bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank (SAB) stellen.
Spätestens 3 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Dieser beinhaltet einen Sachbericht mit Beschreibung zur Entwicklung der Gründungsidee, der wirtschaftlichen Entwicklung und einer Perspektive.
Informationen
Weitere Informationen zum Programm und das Bewerbungsportal finden Sie auf der Internetseite von futureSAX oder bei der Sächsischen Aufbaubank.