Akzeleratoren-Förderung EFRE 2021-2027
Ziel
Für verbesserte Startbedingungen von innovativen Startups wird die Errichtung von wirtschaftlich, tragfähigen Akzeleratoren, Hubs und Coworking-Spaces im Freistaat Sachsen gefördert.
Empfänger
- Kleine und mittlere Unternehmen als Betreiber von Akzeleratoren im Freistaat Sachsen (Modul 2)
- Personen- oder Kapitalgesellschaften mit innovativem Geschäftsmodell und Sitz im Freistaat Sachsen, Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegt und die in das Programm eines nach dieser Förderrichtlinie geförderten Akzelerators aufgenommen wurden (Modul 3)
Gegenstand der Förderung
- Personalausgaben/-kosten
- Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
- Sachausgaben, Fremdleistungen gemäß Auflistung
Art, Umfang und Höhe
- Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
- Die maximale Zuwendung für bestehende Akzeleratoren (Modul 2) beträgt 600.000 EUR (Fördersatz 50 Prozent).
- Die Anlaufbeihilfe für Startups im Akzelerator (Modul 3) beträgt bis zu 30.000 Euro (Fördersatz 90 Prozent).
- Die Zuwendung wird aus Mitteln des EFRE gewährt.
Verfahren
Antragstellung direkt an die SAB – Sächsische Aufbaubank vor Beginn über das Förderportal
Für die Antragstellung im Modul 2 wählen Sie bitte "Antrag stellen" und dann den Fördergegenstand "EFRE - Akzeleratoren / Förderung bestehender Akzeleratoren (Modul 2)".
Für die Antragstellung im Modul 3 wählen Sie bitte den Fördergegenstand "EFRE - Akzeleratoren / Anlauffinanzierung für Start-ups (Modul 3)".
Nach Antragstellung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, mit der Angabe Ihrer Antragsnummer und dem möglichen Beginn des Vorhabens. Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben vorher beginnen, ist die Förderung Ihres Vorhabens nicht mehr möglich.
Informationen
Weitere Fördervoraussetzungen und Informationen finden Sie auf der Internetseite der SAB.
Ansprechpartner in der IHK zu Leipzig sind die Branchenbetreuer.