Antrag auf Teilerlass von Prüfungsgebühren

Mit diesem Formular können Sie einen Antrag auf Teilerlass (Erlass) von Prüfungsgebühren stellen. Ein Teilerlass kann je nach Prüfungsart insbesondere in Betracht kommen bei Rücktritt vor Prüfungsbeginn, bei Nichtteilnahme aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) oder – in der Erstausbildung – wenn es infolge eines Ausbildungsabbruchs zu einer Nichtanmeldung zu späteren Prüfungsteilen kommt. Rechtsgrundlage dafür ist § 8 der Gebührenordnung der IHK zu Leipzig; ergänzend gelten die Regelungen im Gebührentarif der IHK zu Leipzig. Ein Antrag führt nicht automatisch zur Bewilligung; die IHK entscheidet nach Prüfung des Einzelfalls.

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Erlass von Prüfungsgebühren + Ansenden

Bitte begründen Sie Ihren Antrag konkret (Prüfung, Datum/Zeitraum, Grund; z. B. Rücktritt vor Beginn, Krankheit oder Ausbildungsabbruch). Je nach Fall können Nachweise erforderlich sein (z. B. ärztliche Bescheinigung); diese können nachgefordert werden, falls noch nicht eingereicht. Die Höhe des Teilerlasses richtet sich nach der Gebührenordnung und den im Gebührentarif festgelegten Konditionen. Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an, damit ggf. erstattungsfähige Beträge überwiesen werden können.

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Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen das Sekretariat der Prüfungsorganisation gerne weiter.

T: 0341 1267-1351
F: 0341 1267-1426
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