Mit diesem Formular können Sie einen Antrag auf Teilerlass (Erlass) von Prüfungsgebühren stellen. Ein Teilerlass kann je nach Prüfungsart insbesondere in Betracht kommen bei Rücktritt vor Prüfungsbeginn, bei Nichtteilnahme aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) oder – in der Erstausbildung – wenn es infolge eines Ausbildungsabbruchs zu einer Nichtanmeldung zu späteren Prüfungsteilen kommt. Rechtsgrundlage dafür ist § 8 der Gebührenordnung der IHK zu Leipzig; ergänzend gelten die Regelungen im Gebührentarif der IHK zu Leipzig. Ein Antrag führt nicht automatisch zur Bewilligung; die IHK entscheidet nach Prüfung des Einzelfalls.