Medienwirtschaft

Die Medienwirtschaft ist ein zentraler Bestandteil unserer Informationsgesellschaft. Sie ist die Branche, in der laufend neue Märkte entstehen und dementsprechend auch Produkte neu entwickelt werden müssen. Die Digitalisierung mitsamt der interaktiven Beteiligung der Kunden treiben diese dynamische Entwicklung weiter voran – stellen einige Teilmärkte aber auch vor eine ungewisse Zukunft. Andererseits bieten sich so enorme Chancen für viele andere Unternehmen der Branche.

Projektförderung Kulturstiftung

Ziel ist die Förderung bedeutsamer Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

KulturPass

Der KulturPass endet zum Jahresende 2025. Das bedeutet: Es werden keine weiteren Jahrgänge folgen. Bereits freigeschaltetes Budget kann bis zum 30. November 2025 eingelöst werden – zum Beispiel für Bücher, Konzerte, Kino oder Musik. Bestellungen müssen spätestens bis zum 15. Dezember 2025 abgeholt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier

Internationalisierung von Dienstleistungen

Für Unternehmen der Dienstleistungsbranche stellt sich immer öfter die Frage, ob mit den eigenen Angeboten auch auf ausländische Märkte vorgestoßen werden kann. Zur Beurteilung kommt es dabei zwar auch auf theoretisches Wissen in diesem Bereich an – aber mehr noch auf praktische Tipps. Für Beratungen stehen Ihnen wir als IHK sowie das internationale Netzwerk der Außenhandelskammern gern zur Verfügung.


Aktuelles für die Branche:

Corona-Rückmeldeverfahren: Digitale Antragstellung ab sofort möglich

Aktuelles | 30.09.2025

Unternehmen, die im Rahmen des Corona-Rückmeldeverfahrens zur Rückzahlung der Soforthilfe verpflichtet sind,

können seit Juli 2025 von Zahlungserleichterungen profitieren.

 

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Corona-Soforthilfe: Neue Zahlungserleichterungen für Rückforderungen

Aktuelles | 15.07.2025

Sachsen schafft Klarheit und Flexibilität bei der Rückzahlung von Corona-Hilfen

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Neuausrichtung der Kleinunternehmerregelung seit 1. Januar 2025!

Aktuelles | 02.05.2025

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die Kleinunternehmerregelung zum 1. Januar 2025 grundlegend neu geregelt.

Dabei hob der Gesetzgeber unter anderem die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (laufendes Kalenderjahr) auf 25.000 Euro und 100.000 Euro an.

Auch bei Neugründung…

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Porträt von Marcus Schulze