News

News | 23.06.2025

Mindestlohn: „Steigerung nicht zu verkraften"

Die Sächsischen Industrie- und Handelskammern sehen die Anhebung des Mindestlohns um 17 Prozent mit Sorge / Zusatzbelastung für ostdeutsche Betriebe kaum verkraftbar / arbeitsintensive Tätigkeit immer weniger wettbewerbsfähig / Entpolitisierung des Verfahrens zur Festsetzung gefordert

Chemnitz, Dresden, Leipzig, 23. Juni 2025 – Die Sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHK) beobachten die aktuellen Diskussionen um eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro zum Jahresbeginn 2026 mit großer Besorgnis. „Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind derzeit nicht geeignet, eine derartige Steigerung ohne erhebliche negative Folgen zu verkraften“, warnt Max Jankowsky, Präsident der IHK Chemnitz und Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Sächsischen IHKs.

Die sächsische Wirtschaft befindet sich seit Jahren in einer akuten konjunkturellen und strukturellen Krise. Viele Unternehmen kämpfen mit deutlich zu hohen Energiekosten und einem zurückhaltenden Konsum. Eine Mindestlohnerhöhung um 17 Prozent würde insbesondere für ostdeutsche Betriebe eine kaum verkraftbare Zusatzbelastung bedeuten. Gerade die Industrie in den neuen Bundesländern ist von einer dichten Zulieferer-Struktur geprägt. Diese Komponentenhersteller könnten steigende Preise meist nicht an ihre Abnehmer weitergeben und verlieren dann Spielräume, um in Zukunftsinnovationen zu investieren.

Im schlechtesten Fall würden die Ertragssenkungen die Existenzen der Betriebe gefährden. „Der deutsche Mindestlohn ist im europäischen Vergleich bereits hoch, insbesondere wenn man die kaufkraftbereinigten Einkommens- und Produktivitätsunterschiede berücksichtigt“, betont Jankowsky.

Mindestlohnerhöhungen haben Auswirkungen auf die gesamte Lohnstruktur der Betriebe. In Verbindung mit den ohnehin hohen Lohnnebenkosten wird arbeitsintensive Tätigkeit immer weniger wettbewerbsfähig. Die betriebliche Kostenbelastung steigt – und mit ihr steigen langfristig auch die volkswirtschaftlichen Folgekosten.

Die sächsischen IHKs fordern daher eine konsequente Entpolitisierung des Verfahrens zur Festsetzung des gesetzlichen Mindestlohns. „Die Mindestlohnkommission muss als zentrales, sachverständiges und unabhängiges Gremium  uneingeschränkt handeln dürfen und wirtschaftlich tragfähige Entscheidungen treffen. Nur so kann die Akzeptanz und Stabilität des Mindestlohnsystems gewährleistet werden.“ erklärt Jankowsky. Die Mindestlohnkommission hat die Aufgabe, die Höhe des Mindestlohns im Rahmen einer Gesamtabwägung zu bestimmen – unter Berücksichtigung der Tariflohnentwicklung, der Beschäftigungswirkungen und der Wettbewerbsbedingungen. Diese Aufgabe darf sie nicht aus dem Blick verlieren.

„Wohlstand entsteht nicht durch staatliche Lohnvorgaben, sondern durch Investitionen, Innovationen, weniger Bürokratie und Abgaben, günstige Energiekosten sowie bessere Qualifizierung. Dort müssen die politischen Schwerpunkte gesetzt werden“, fasst Jankowsky zusammen.

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Jana Dichelle gerne weiter.

T: +49 341 1267-1189
M: +49 151 12671830
F: +49 341 1267-1108
E: jana.dichelle@leipzig.ihk.de

Jana Dichelle