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Pressemitteilung | 21.06.2023

Sächsische IHKs: GRW-Förderung auf zugesagtem Niveau fortsetzen!

Die sächsischen Industrie- und Handelskammern wenden sich entschieden gegen die Pläne des Bundesfinanzministeriums, die Haushaltsmittel für die Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) im nächsten Jahr zu kürzen.

Leipzig/ Dresden/ Chemnitz, 21. Juni 2023. Die sächsischen Industrie- und Handelskammern wenden sich entschieden gegen die Pläne des Bundesfinanzministeriums, die Haushaltsmittel für die Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) im nächsten Jahr von 650 Millionen Euro auf 350 Millionen Euro zu kürzen. Aus diesem Grund haben sich Kristian Kirpal, Präsident der IHK zu Leipzig, Max Jankowsky, Präsident der IHK Chemnitz und Dr. Andreas Sperl, Präsident der IHK Dresden, heute in einem Schreiben an die sächsischen Mitglieder des Deutschen Bundestages gewendet. „Eine Kürzung um fast die Hälfte der Mittel von einem Jahr auf das andere wäre ein fatales Signal, denn auch in der Zukunft ist es von Bedeutung, dass Unternehmen – insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern – schnelle und unbürokratische Unterstützung für Zukunftsinvestitionen geboten werden und damit einen wichtigen Beitrag leisten, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu erhalten. Ein Beispiel für Sachsen bildet in diesem Zusammenhang der Strukturwandel in den Kohlerevieren. Unternehmen der Privatwirtschaft sind nicht antragsberechtigt bei der Förderung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen und somit auf die GRW-Förderung angewiesen. Die GRW ist nach wie vor das wichtigste Förderinstrument der Regionalpolitik in Deutschland, ohne das viele Investitionen – auch in Klima- und Umweltschutz – nicht realisiert werden würden.“, sagt Dr. Fabian Magerl, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig und Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der sächsischen IHKs.

GRW-Förderprogramm leistet einen nachweislichen Beitrag zu regionalem Wachstum

Das GRW-Förderprogramm unterstützt beschäftigungsfördernde Investitionsprojekte in Betrieben mit überregionalem Produktabsatz. Es adressiert das Wachstum bestehender Unternehmen, wie auch die Ansiedlung neuer Unternehmen. Mit der Zuschussförderung werden somit wichtige Investitionsanreize, gerade auch für die Exportwirtschaft, geschaffen. Dies bestätigen auch Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluierung des Förderprogramms. Demnach geht von der GRW-Förderung eine positive Wirkung auf das Wachstum der Beschäftigung in den geförderten Betrieben und den geförderten Regionen aus. Zudem wurde ein positiver Effekt der GRW-Förderung auf das Wachstum des Umsatzes der geförderten Betriebe und des regionalen Einkommensniveaus (BIP) festgestellt.

Eine Kürzung des Förderetats wäre für die sächsische Wirtschaft insofern doppelt fatal, als dass die Sächsische Aufbaubank (SAB) heute bereits die Mittel für 2024 bewilligt. Der Hintergrund ist, dass die Mittel für 2023 bereits aufgebraucht sind und die weitere Zuweisung derselben komplett auf 2024 verschoben wurde. Somit können auch Projekte aus 2023 von den Kürzungen betroffen sein, die im nächsten Jahr greifen sollen.

„Statt Kürzungen vorzunehmen, sollte das Instrument zielgerichtet weiterentwickelt werden und zukünftig Produktivitätsziele stärker berücksichtigen. Durch die Erneuerung oder Erweiterung

des Kapitalstocks steigt der Output und zugleich auch die Produktivität und damit die Wettbewerbsfähigkeit in den geförderten Betrieben.“ ergänzte Dr. Magerl.

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