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Pressemitteilung | 01.07.2026

Sächsische IHKs: Gesetz zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung ist wichtiges Signal

Chemnitz/Dresden/Leipzig, 1. Juli 2026. Der Beschluss des Ersten Sächsischen Gesetzes zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung ist ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Sachsen. Die sächsische Wirtschaft fordert seit Jahren einen konsequenten Abbau bürokratischer Belastungen. Viele der nun aufgegriffenen Ansätze gehen auf Forderungen zurück, die die sächsischen IHKs bereits frühzeitig auf Bundes- und Landesebene mit zahlreichen konkreten Reformvorschlägen in die Diskussion eingebracht haben.

Mit dem Kabinettsbeschluss wird ein Reformprozess angestoßen, der Unternehmen spürbar entlasten und Verwaltungshandeln effizienter gestalten kann. Zugleich reiht sich Sachsen in die Gruppe der Vorreiterländer Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen ein, die den Bürokratieabbau und die Staatsmodernisierung bereits mit umfassenden Gesetzespaketen vorantreiben.

Mittelstand entlasten – Bürokratisierung vermeiden

Insbesondere die Abschaffung beziehungsweise deutliche Reduzierung von Berichts-, Auskunfts-, Nachweis-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sowie die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren können dazu beitragen, Zeit, Kosten und personelle Ressourcen in den Unternehmen einzusparen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die das Rückgrat der sächsischen Wirtschaft darstellen, werden von einem geringeren Verwaltungsaufwand profitieren. Der Mittelstand erbringt mehr als die Hälfte der sächsischen Wirtschaftsleistung und beschäftigt rund 72 Prozent aller Arbeitnehmer im Freistaat. 

Positiv ist zudem, dass künftig neue bürokratische Belastungen einer besonderen Begründung bedürfen. Das kann dazu beitragen, das Entstehen von Bürokratie von vornherein zu begrenzen. Ebenso ist die stärkere Nutzung digitaler Verfahren und der Verzicht auf unnötige Schriftformerfordernisse ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen und serviceorientierten Verwaltung.

Kammern fordern konsequente Umsetzung

Entscheidend wird nun sein, dass die angekündigten Maßnahmen zügig und konsequent umgesetzt werden und die Entlastungen bei den Unternehmen ankommen. Bürokratieabbau muss sich im Alltag der Betriebe durch schnellere Verfahren, weniger Nachweispflichten und eine höhere Planungssicherheit bemerkbar machen.

Die Sächsischen Industrie- und Handelskammern werden den eingeschlagenen Weg und den Gesetzgebungsprozess weiter konstruktiv begleiten. Ein wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort braucht einen handlungsfähigen Staat, der sich auf notwendige Regulierung konzentriert und Unternehmen Freiräume für Innovation, Investitionen und Wachstum eröffnet

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