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Pressemitteilung | 04.02.2026

Nach Landtagsbeschluss: Kritik an gesetzlicher Qualifizierungszeit bleibt

+++ Wirtschaft warnt vor zusätzlicher Belastung für Betriebe und plädiert für partnerschaftlich gestaltete Weiterbildung +++

Chemnitz/Dresden/Leipzig, 4. Februar 2026

Mit der heutigen Abstimmung des Sächsischen Landtags über den Gesetzentwurf zum Bildungsfreistellungsgesetz (Drucksache 8/5742) ist der Weg für eine gesetzlich verankerte Qualifizierungszeit in Sachsen frei. Die sächsischen Industrie- und Handelskammern respektieren das Ergebnis des parlamentarischen Verfahrens, halten aber an ihrer grundsätzlichen Kritik am Bildungsurlaub fest. 

„Wir akzeptieren die Entscheidung des Landtags, halten sie jedoch für einen schweren Fehler. Die Anliegen und Warnungen der sächsischen Wirtschaft sowie der kommunalen Familie wurden bewusst ignoriert. Statt Verantwortung für das Land zu übernehmen, wurden parteipolitische Interessen in den Vordergrund gestellt. Die Einführung einer gesetzlich festgelegten Qualifizierungszeit ist ein falsches Signal an Unternehmen und Beschäftigte – gerade in einer wirtschaftlich extrem herausfordernden Zeit. Dieser Beschluss schwächt die betriebliche Praxis, hemmt Flexibilität und untergräbt das notwendige Vertrauen in gemeinsame Lösungen“, sagt Max Jankowsky, Präsident der Industrie- und Handelskammer Chemnitz und Sprecher der sächsischen IHKs.

 IHKs: Weiterbildung Ja – starre gesetzliche Ansprüche Nein 

Die sächsischen IHKs betonen, dass sie Qualifizierung und lebenslanges Lernen ausdrücklich unterstützen. Bereits heute investieren Unternehmen erhebliche Mittel und Zeit in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten – von kurzen Schulungen am Arbeitsplatz über Fachlehrgänge bis hin zu umfangreichen Qualifizierungsprogrammen. 

Kritisch sehen die Kammern jedoch die nun beschlossene gesetzliche Ausweitung individueller Freistellungsansprüche: 

  • Zusätzliche Belastung für Betriebe: Gerade kleine und mittlere Unternehmen kämpfen bereits heute mit Fachkräftemangel und der Sicherung des laufenden Betriebs. Weitere Ausfallzeiten lassen sich in vielen Betrieben kaum kompensieren. 

  • Doppelstrukturen und Bürokratie: Neben bestehenden Angeboten der betrieblichen Weiterbildung und staatlicher Förderinstrumente drohen zusätzliche bürokratische Verfahren, etwa bei der Anerkennung von Bildungsveranstaltungen oder der Abwicklung von Freistellungsansprüchen. 

  • Fehlanreize bei der Themenwahl: Wenn Weiterbildung losgelöst von den konkreten betrieblichen Anforderungen stattfindet, steigt die Gefahr, dass Qualifizierungen an den Bedarfen vorbeigehen. 

Partnerschaftliche Lösungen statt starrer Vorgaben 

Aus Sicht der sächsischen IHKs ist die betriebliche Weiterbildung dann am wirksamsten, wenn sie im Dialog entsteht – zwischen Unternehmensleitung, Personalverantwortlichen und Beschäftigten. 

Die IHKs regen an, die Wirksamkeit der gesetzlichen Qualifizierungszeit eng zu evaluieren und gemeinsam mit der Wirtschaft nachzubessern, wo sich in der Praxis Probleme zeigen. Statt starrer Vorgaben brauche es passgenaue, arbeitsplatznahe Weiterbildung. 

IHKs unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung 

Trotz grundsätzlicher Kritik an der gesetzlichen Regelung werden die IHKs ihre Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben begleiten. Dazu gehören Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen ebenso wie Hinweise auf betriebsnahe Qualifizierungsangebote und Fördermöglichkeiten. 

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