Recht & Steuern | 23.09.2025
Möglichkeit zur Stellungnahme
zur Änderung der Sachverständigenordnung der IHK zu Leipzig
Die IHK zu Leipzig beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu ändern. Gem. § 36 Abs. 4a S. 5 GewO in Verbindung mit Art. 8. der EU-Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen ist eine Änderung der Sachverständigenordnung mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung auf der Internetseite als Entwurf mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu veröffentlichen. Die IHK beabsichtigt eine Übernahme der geplanten Änderungen der Muster-Sachverständigenordnung der DIHK (MSVO).
Daher kann bis zum 8. Oktober 2025 Einsicht in die beabsichtigten Änderungen der MSVO und dazu Stellung genommen werden.