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News | 11.05.2026

Industriestrompreis – Förderrichtlinie veröffentlicht

Die Förderrichtlinie zum Industriestrompreis für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 wurde veröffentlicht. Ziel ist eine befristete Entlastung stromintensiver Unternehmen, die in Energieeffizienz, Defossilisierung und Flexibilisierung investieren.

Antragsberechtigt sind Unternehmen die einem Wirtschaftszweig der KUEBLL‑Liste (Teilliste 1) zugeordnet sind. Maßgeblich ist dabei die WZ‑Klassifikation 2008, insbesondere die Hauptgruppe, also die ersten vier Ziffern. Unternehmen, die Strompreiskompensation erhalten, können den Industriestrompreis nur für diejenigen Strommengen beantragen, die nicht von der Strompreiskompensation erfasst sind. 

Der Zuschuss orientiert sich an 50 % des anrechenbaren Stromverbrauchs, einschließlich selbst verbrauchter Energie aus Eigenerzeugung. Für diese Strommenge wird ein Differenzpreis gewährt. Dieser entspricht 50 % des Referenzstrompreises (jährlicher Durchschnittspreis - für das Abrechnungsjahr 2026 nennt das BAFA 87,44 EUR/MWh) und ist nach unten durch einen Zielpreis von 50 €/MWh begrenzt.

Förderbetrag = 0,5 × anrechenbarer Stromverbrauch × Differenzpreis

Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens 50 % des erhaltenen Zuschusses in Maßnahmen zur Dekarbonisierung oder Flexibilisierung investiert werden. Optional kann ein Flexibilitätsbonus von 10 % beantragt werden, wenn die Investitionen zu 80% in die Flexibilisierung fließen.

Die Antragstellung erfolgt rückwirkend. Die Registrierung im BAFA‑Antragsportal ist voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich. Die Antragsfrist endet frühestens am 31. März 2027 – der genaue Termin wird noch bekannt gegeben. Die Bewilligung erfolgt unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite des BAFA sowie im Webinar der sächsischen IHKs am 27.05.2026 von 10:30 bis 12:00 Uhr.

Ihre Kontaktperson

Bei Fragen hilft Ihnen Benjamin Rummel gerne weiter.

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