EU-Mercosur
Handelsabkommen der EU mit den Mercosur-Staaten
Das EU-Mercosur-Abkommen ist ein umfassendes Assoziierungs- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den vier Gründungsstaaten des Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay). Es regelt den Abbau von Handelshemmnissen (insbesondere Zölle), den verbesserten Marktzugang für Waren und Dienstleistungen, Fragen des öffentlichen Beschaffungswesens, Regeln zum Warenursprung sowie gemeinsame Verpflichtungen zu Umwelt- und Sozialstandards. Ziel ist es, Handel und Investitionen zwischen den Regionen zu vertiefen und rechtliche Rahmenbedingungen für Zusammenarbeit zu schaffen.
Voraussetzung für die zollfreie Einfuhr in einer der beiden Wirtschaftsräume ist der (präferenzielle) Ursprung der Ware. Dafür müssen Waren entweder vollständig in der EU hergestellt oder entsprechend produktspezifischen Ursprungsregeln be- bzw. verarbeitet worden sein.
Als Ursprungsnachweis wird die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdokumenten dienen. Für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren ist eine Registrierung als REX vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass bestehende Registrierungen verwendet werden können. Ab Inkrafttreten bzw. vorläufiger Anwendbarkeit des Abkommens können dann auch die Mercosurstaaten auf Lieferantenerklärungen genannt werden. Dies wird voraussichtlich 2027 der Fall sein.
Weiterführende Informationen, Verhandlungsdokumente und vieles mehr finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Bei Fragen hilft Ihnen Nadine Thieme gerne weiter.
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